Förderprogramm NRW
MID Assistent/-in
Mit dem Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent/in unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen kleine Unternehmen bei der Umsetzung von Innovations-, Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsprojekten. Gefördert wird die projektbezogene Einstellung einer Hochschulabsolventin oder eines Hochschulabsolventen als MID-Assistent/in.
Aktuelle Hinweise: Der Wartesaal für das Teilprogramm MID-Assistent/in öffnet am 27. August 2026 um 10:00 Uhr. Damit werden für 2026 zusätzliche 25 Anmeldungen ermöglicht. Seit dem 1. August 2026 gelten zudem geänderte Förderbedingungen. Neu ist insbesondere, dass vor der eigentlichen Antragstellung zunächst eine Vorhabensskizze eingereicht und positiv bewertet werden muss.
Aktuelle Hinweise: Der Wartesaal für das Teilprogramm MID-Assistent/in öffnet am 27. August 2026 um 10:00 Uhr. Damit werden für 2026 zusätzliche 25 Anmeldungen ermöglicht. Seit dem 1. August 2026 gelten zudem geänderte Förderbedingungen. Neu ist insbesondere, dass vor der eigentlichen Antragstellung zunächst eine Vorhabensskizze eingereicht und positiv bewertet werden muss.
- Was wird gefördert?
- Wie hoch ist die Förderung beim MID Assistent/-in?
- Welche Unternehmen können einen MID Assistent/-in beantragen?
- Welche Voraussetzungen gelten für die MID-Assistenz?
- Was ist beim Programm MID Assistent/-in noch zu beachten?
- Wie läuft die Antragstellung ab?
- Wo bekomme ich weitere Informationen?
Was wird gefördert?
Unternehmen können einen Zuschuss erhalten, wenn sie eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen projektbezogen als MID-Assistent/in einstellen, um ein konkretes Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt umzusetzen..
Die MID-Assistenz kann beispielsweise bei folgenden Vorhaben unterstützen:
- Entwicklung intelligenter Applikationen zur Unterstützung von Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel
- Bau von Prototypen oder Schnittstellen zu bestehenden Systemen
- Konzeption und Umsetzung nachhaltiger und klimaneutraler Produkte, Prozesse und Produktionsverfahren
Die Förderung muss sich auf ein konkretes und in sich abgeschlossenes Projekt beziehen. Im Antrag beziehungsweise bereits in der Vorhabensskizze muss erläutert werden, welches Produkt, welche Dienstleistung oder welches Verfahren entwickelt oder weiterentwickelt werden soll und welche Aufgaben die MID-Assistenz dabei übernimmt.
Wie hoch ist die Förderung beim MID Assistent/-in?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich danach, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Hochschulabschluss bereits im Unternehmen beschäftigt sind:
- Bis zu 48.000 Euro für 24 Monate, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Person mit Hochschulabschluss im Unternehmen beschäftigt ist.
- Bis zu 33.000 Euro für 24 Monate, wenn bereits eine bis maximal fünf Personen mit Hochschulabschluss beschäftigt sind.
Die Förderdauer beträgt 24 Monate.
Welche Unternehmen können einen MID Assistent/-in beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen
- mit Firmensitz in Nordrhein-Westfalen,
- mit bis zu 50 Angestellten und
- mit maximal fünf Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit akademischem Abschluss.
Welche Voraussetzungen gelten für die MID-Assistenz?
Für die geförderte Person und das Beschäftigungsverhältnis gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:
- Der Hochschulabschluss darf bei Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
- Die Einstellung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
- Die Einstellung muss grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des Zuwendungsbescheides erfolgen.
- Das Beschäftigungsverhältnis muss mindestens 24 Monate bestehen. Eine Probezeit ist möglich.
- Das Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile muss mindestens 30.000 Euro betragen.
- Eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich. Die Arbeitszeit muss jedoch mindestens 50 Prozent der tariflich oder betrieblich vereinbarten Regelarbeitszeit betragen.
- Werkstudierendenverträge sind nicht förderfähig.
Was ist beim Programm MID Assistent/-in noch zu beachten?
Nicht gefördert werden unter anderem
- Werkstudierende,
- Personen, die Anteile am antragstellenden Unternehmen besitzen,
- Personen, deren Familienmitglieder ersten oder zweiten Grades Anteilseigner oder Geschäftsführer des Unternehmens sind,
- routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie
- Unternehmen in Schwierigkeiten.
Eine erneute Förderung über das Teilprogramm MID-Assistent/in ist frühestens zwei Jahre nach Abschluss des vorherigen Förderprojektes möglich.
Für die geförderte Maßnahme dürfen außerdem keine weiteren öffentlichen Zuschüsse des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union in Anspruch genommen werden. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist damit ausgeschlossen.
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut und beginnt mit einem Wartesaalverfahren.
1. Anmeldung im Wartesaal und Vorhabensskizze
Nach der Anmeldung im Wartesaal werden Unternehmen aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen eine Vorhabensskizze einzureichen.
In dieser Skizze muss das geplante Vorhaben beschrieben werden. Die NRW.BANK prüft anschließend, ob das Projekt grundsätzlich förderwürdig ist.
Nach positiver Prüfung erhalten Unternehmen eine entsprechende Mitteilung über die Förderwürdigkeit des Vorhabens.
2. Förderantrag
Nach Erhalt der positiven Mitteilung haben Unternehmen sechs Monate Zeit, den eigentlichen Förderantrag digital über das Kundenportal der NRW.BANK einzureichen.
Die positive Bewertung der Vorhabensskizze ist Voraussetzung für die Antragstellung. Sie stellt jedoch noch keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung dar.
Wichtig: Der Arbeitsvertrag mit der MID-Assistentin oder dem MID-Assistenten darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides abgeschlossen werden.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Weitere Informationen, die aktuellen Förderbedingungen, FAQ sowie den Zugang zum Wartesaalverfahren finden Sie auf der Website der NRW.BANK zum Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent/in: Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Assistent(in) - NRW.BANK
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderbedingungen und Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen beziehungsweise der NRW.BANK.