MID Assistent/-in

Mittelstand Innovativ & Digital (MID) MID Assistent/-in ist ein Förderprogramm des Landes NRW, bei der die Einstellung einer Akademikerin oder eines Akademikers als Assistenz für Ihre Vorhaben im Bereich von Digitalisierung bezuschusst wird.

Aktueller Hinweis: Der Wartesaal im Antragsverfahren zum Teilprogramm MID-Assistent/in ist aufgrund der hohen Anzahl an Unternehmen im Wartesaal bis auf Weiteres geschlossen. Neue Anmeldungen sind derzeit nicht möglich. Die Förderung von MID-Assistent/in wird aber fortgeführt. Anträge, die sich bereits im Wartesaal befinden, werden zudem bearbeitet.(Stand Januar 2026)

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen projektbezogen als MID-Assistent(in) einstellen, um ein Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt umzusetzen.
Die MID-Assistenz unterstützt Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
  • Entwicklung intelligenter Applikationen zur Unterstützung von Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel
  • Bau von Prototypen/Schnittstellen zu bestehenden Systemen
  • Konzeptionierung und Umsetzung von nachhaltigen und klimaneutralen Produkten, Prozessen und Produktionsverfahren

Wie hoch ist die Förderung beim MID Assistent/-in?

  • Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu fünf Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, beträgt der maximale Zuschuss 33.000 € für 24 Monate.
  • Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine/n Akademiker/in, beträgt der maximale Zuschuss 48.000 € für 24 Monate.

Welche Unternehmen können einen MID Assistent/-in beantragen?

Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, davon max. 5 mit akademischem Abschluss, und Firmensitz in Nordrhein-Westfalen.

Was ist beim Programm MID Assistent/-in noch zu beachten?

  • Wartesaalverfahren”: Das Verfahren ist zweistufig ausgelegt und gliedert sich in ein Wartesaalverfahren (Stufe 1) und einen daran anschließenden Antrag auf Förderung (Stufe 2). Die Aufforderung zur Antragstellung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung/Teilnahme am Wartesaal.
  • Interessierte Unternehmen erhalten eine geschätzte Wartezeit bis zur möglichen Antragseinreichung. Dem monatlichen Kontingent entsprechend, werden Unternehmen der Reihenfolge Ihrer Anmeldung zur Antragstellung berechtigt. Für diejenigen, die durch ihre Platzierung zur Antragstellung berechtigt werden, ist die Antragstellung für "MID-Assistent/in" automatisch für 14 Tage freigeschaltet.
  • MID-Assistent/in muss mind. 30.000 € Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile
    erhalten
  • Anstellung muss in Voll- oder Teilzeit (mind. 50% VZÄ) erfolgen, Werkstudierendenverträge sind nicht zulässig
  • Personen, die als MID-Assistent/in infrage kommen, dürfen erst nach der Bewilligung des Antrags, allerdings maximal vier Monate danach, eingestellt werden
  • Der Hochschulabschluss darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, wenn sie die Arbeit aufnehmen
  • Berufsakademien sind keine Hochschulen. Eine abgeschlossene Meisterprüfung gilt ebenfalls nicht als Hochschulabschluss

Wo bekomme ich weitere Informationen?