Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Metall
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Metallberuf
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis
- oder eine mindestens 4-jährige einschlägige Berufspraxis
Handlungsspezifische Qualifikationen:
- Ablegen des Prüfungsteiles "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt,
- zusätzlich ein weiteres Jahr Berufspraxis
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters haben.
Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung oder gleichwertiger Regelung.
Prüfungstermine
Eine Übersicht der Prüfungstermine für Industriemeister Metall.
Anmeldeschluss für die Prüfungen ist jeweils der
- 30. Dezember für die Frühjahrsprüfung
- 30. Juni für die Herbstprüfung
Ein Anmeldeformular für die Prüfung können Sie nach erfolgter Zulassung bei uns anfordern.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen zu Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS)
Hier finden Sie eine Übersicht der von der SIHK-Akademie angebotenen Lehrgänge oder unter Telefon 02331-92267-0
29.10.2025