Aus- und Weiterbildung

Prüfungssprache

Die Zwischen- und Abschlussprüfungen der IHK finden in deutscher Sprache statt.
Dies legt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der SIHK zu Hagen fest (§ 14 Abs. 4).
Denn der Prüfling soll zeigen, dass er in Deutschland beruflich tätig werden kann.
Dazu gehört die Fähigkeit, Arbeitsanweisungen und Fachinformationen auf Deutsch zu verstehen und mit Kunden und Kollegen auf Deutsch zu kommunizieren
Das bedeutet für die Ausbildungsprüfungen:
  • die Prüfungsaufgaben werden in Deutsch abgefasst,
  • die Prüfer sprechen mit dem Prüfling Deutsch,
  • der Prüfling muss sämtliche Prüfungsleistungen ausschließlich auf Deutsch erbringen.
Eine Ausnahme hiervon besteht im Ausbildungsbereich nur für Kaufleute im Groß- und Außenhandel der Fachrichtung Außenhandel im Prüfungsbereich "Außenhandelsgeschäfte".
Für Absolventen mit schlechten Deutschkenntnissen werden die Prüfungsbedingungen nicht erleichtert. Sie dürfen keine Hilfsmittel nutzen, die über die allgemein zugelassenen hinausgehen, also in der Regel auch kein Wörterbuch. Prüfungen werden aufgrund schlechter Deutschkenntnisse nicht verlängert, Dolmetscher können nicht zugelassen werden.