Aus- und Weiterbildung

Ausbilderfrage des Monats: Darf ich meinen Azubis die Handynutzung verbieten?

Ein Handy-Verbot ist unter gewissen Umständen möglich.
Der Arbeitgeber darf auf Grund seines Weisungsrechts den Gebrauch privater Handys im Betrieb einschränken und ggf. ganz verbieten. Das LAG Rheinlandpfalz hat entschieden, dass derjenige, der die Arbeit bzw. Ausbildung bezahlt, auch verlangen darf, dass keine privaten Angelegenheiten in der Ausbildungszeit erledigt werden.
Ausnahme sind Notfallsituationen oder betriebliche Anlässe. Ein Azubi darf z.B. im Fall von Überstunden das private Handy nutzen um jemanden über die Verspätung zu informieren.
Während der Pause kann die private Handynutzung nicht verboten werden.