Aus- und Weiterbildung

Neuer Musterausbildungsvertrag ab August 2022

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union verabschiedet. Das Gesetz tritt zum 1. August 2022 in Kraft. Es führt zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz und somit zu einer Anpassung des Musterausbildungsvertrages.
Die AG Bildungsrecht hatte in einer Sondersitzung am 7. Juli 2022 über die notwendigen Änderungen im Musterausbildungsvertrag beraten. Im Anhang finden Sie den neuen Musterausbildungsvertrag barrierefrei als PDF. Die Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf Angaben zur Ausbildungsvergütung (§ 6 1 und 2).
Die neuen Mindestangaben in der Vertragsniederschrift gelten mangels einer Übergangsregelung erst ab dem 1. August 2022. Das bedeutet, die alte Vertragsvorlage kann unproblematisch für Ausbildungsverträge, die vor dem 1. August 2022 geschlossen wurden (mit Beginn des Berufsausbildung nach dem 1. August 2022) verwendet werden.
Hinweis:
Zum Öffnen (und Ausfüllen) des Formulars benötigen Sie das Zusatzprogramm Adobe Acrobat Reader, dass Sie sich kostenfrei herunterladen können.  
Wenn Sie Fragen zum neuen Ausbildungsvertragsmuster haben, wenden Sie sich gern an das Team der Ausbildungsberater: