Aus- und Weiterbildung

Richtlinien für Gruppenumschulungen bei Bildungsträgern

Die Industrie- und Handelskammern haben die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen zu überwachen. Dadurch wird ein Qualitätsniveau wie in der Berufsausbildung sicher gestellt. Maßnahmen der beruflichen Umschulung müssen daher
  • eine breit angelegte berufliche Grundbildung und
  • die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse in eine   geordneten Bildungsgang vermitteln und
  • den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung ermöglichen.
Dazu haben die Industrie- und Handelskammern eine bundesweit einheitliche Richtlinie verabschiedet, in der die Mindestanforderungen an Träger und an einzelne Bildungsmaßnahmen festgeschrieben wurden.

26. Oktober 2021