Für Bewerbungen und Rentenversicherungsträger
Bestätigung der Ausbildungszeit/Prüfungsteilnahme
Zweitschrift Prüfungszeugnis und Bescheinigung Ausbildungszeit
Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses
Prüfungszeugnisse (auch als Facharbeiter- oder Kaufmannsgehilfenbriefe bekannt) sind wichtige Dokumente. Sie werden z. B. für Bewerbungen und zur Rentenberechnung benötigt. Jedoch kann es vorkommen, dass Prüfungszeugnisse verloren gehen.
Falls Sie die Berufsabschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der SIHK abgelegt haben, kann Ihnen die SIHK eine Zweitschrift ausstellen. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 29,00 Euro erhoben.
Falls Sie die Berufsabschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der SIHK abgelegt haben, kann Ihnen die SIHK eine Zweitschrift ausstellen. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 29,00 Euro erhoben.
Falls Sie die Ausstellung einer
gebührenpflichtigen Zweitschrift wünschen, füllen Sie bitte den
Antrag vollständig aus.
Sie erhalten nach Prüfung Ihrer Daten einen Gebührenbescheid und – sobald dieser beglichen wurde – die Zweitschrift per Post zugestellt.
Bestätigung der Ausbildungszeit/Prüfungsteilnahme
zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung
Zum Zweck der Rentenberechnung verlangt die Deutsche Rentenversicherung einen Nachweis der Berufsausbildung. Für die Anerkennung der Ausbildungszeiten benötigen Sie den Berufsausbildungsvertrag und das Zeugnis der Berufsabschlussprüfung.
Falls Ihre Unterlagen unvollständig sind, benötigen Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese Bescheinigung ist nach dem Sozialgesetzbuch kostenlos.
Der SIHK liegen die Prüfungsergebnisse seit 1946 vor.
Sofern Sie an einer Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der SIHK teilgenommen haben, kann Ihnen eine Bescheinigung über die Prüfungsteilnahme zusammen mit einem Hinweis auf die Regelausbildungszeit des jeweiligen Berufes ausgestellt werden.
Wenn vorhanden (ab ca. 1985), ist auch eine Bestätigung der genauen Ausbildungszeit (auch abgebrochene Ausbildungsverhältnisse) möglich.
In Verbindung mit Minderbeiträgen zur Sozialversicherung in der Ausbildungszeit ist diese Bescheinigung erfahrungsgemäß für die Deutsche Rentenversicherung ausreichend.
Falls Ihre Unterlagen unvollständig sind, benötigen Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese Bescheinigung ist nach dem Sozialgesetzbuch kostenlos.
Der SIHK liegen die Prüfungsergebnisse seit 1946 vor.
Sofern Sie an einer Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der SIHK teilgenommen haben, kann Ihnen eine Bescheinigung über die Prüfungsteilnahme zusammen mit einem Hinweis auf die Regelausbildungszeit des jeweiligen Berufes ausgestellt werden.
Wenn vorhanden (ab ca. 1985), ist auch eine Bestätigung der genauen Ausbildungszeit (auch abgebrochene Ausbildungsverhältnisse) möglich.
In Verbindung mit Minderbeiträgen zur Sozialversicherung in der Ausbildungszeit ist diese Bescheinigung erfahrungsgemäß für die Deutsche Rentenversicherung ausreichend.
Falls Sie die Bestätigung Ihrer Ausbildungszeit/Prüfungsteilnahme zur Vorlage bei der Rentenversicherung wünschen, füllen Sie bitte den
Antrag vollständig aus.
05.01.2023