Bevor es zur Kündigung kommt
Abmahnung in der Ausbildung
Wann ist eine Abmahnung erforderlich?
Vor dem Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sogenannte verhaltensbedingte Kündigung) – zum Beispiel wegen unentschuldigten Fehlens in der Berufsschule – oder mangelnder Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung muss der Auszubildende abgemahnt werden.
Der Ausbildungsbetrieb muss dem Auszubildenden somit zunächst die „gelbe Karte” zeigen und ihm Gelegenheit geben, sein Verhalten zu ändern. Nur bei schweren Vertrauensverstößen kann eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.
Der Ausbildungsbetrieb muss dem Auszubildenden somit zunächst die „gelbe Karte” zeigen und ihm Gelegenheit geben, sein Verhalten zu ändern. Nur bei schweren Vertrauensverstößen kann eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.
Wie oft muss abgemahnt werden?
Die SIHK empfiehlt: Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens sollte der Auszubildende zwei schriftliche Abmahnungen erhalten haben. Beide Abmahnungen und die Kündigung müssen sich auf dieselbe Art von vertragswidrigem Verhalten beziehen.
Andernfalls kann die Kündigung unwirksam sein.
Andernfalls kann die Kündigung unwirksam sein.
Welche Bestandteile muss eine Abmahnung unbedingt enthalten?
- Eine genaue Beschreibung des vertragswidrigen Verhaltens, das abgemahnt werden soll. Erforderlich sind Angaben über Zeit (Datum, Uhrzeit), Ort und Art des Vertragsverstoßes. Die Beschreibung muss so detailliert sein, dass kein Zweifel daran besteht, welcher Vorgang beanstandet wird.
- Die Aufforderung an den Auszubildenden, künftig den Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nachzukommen.
- Die Androhung weiterer arbeitsrechtlicher Maßnahmen bei erneutem Vertragsverstoß. Die allgemeine Formulierung von „arbeitsrechtlichen Konsequenzen” reicht nicht aus. Eine wirksame Abmahnung erfordert die ausdrückliche Androhung einer Kündigung.
Wichtig: Fehlt einer der drei Bestandteile, ist die Abmahnung unwirksam und eine Kündigung kann nicht auf sie gestützt werden.
Wann wird die Abmahnung wirksam?
Die Abmahnung wird erst mit dem Zugang beim Auszubildenden (bzw. bei minderjährigen Auszubildenden: bei den Eltern) wirksam.
06.05.2025