FAQs der Berufsausbildung
Wann kann ein Ausbildungsverhältnis verlängert werden?
Verlängerung im Ausnahmefall:
· | In Ausnahmefällen können Auszubildende in einem bestehenden Ausbildungsverhältnis einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit bei der SIHK stellen, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. |
Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung:
· | Wenn ein Auszubildender/ eine Auszubildende die Abschlussprüfung nicht besteht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein/ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr. |
Weitere Informationen:
Änderungsvertrag (PDF-Datei · 88 KB)
Zurück zur
Liste der Fragen