Gibt es besondere Regelungen für die Prüfung von Behinderten?
Die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen müssen bei den Prüfungen berücksichtigt werden. Dies schreibt das Berufsbildungsgesetz vor. Je nach Behinderung kommen als Maßnahmen zum Nachteilsausgleich beispielsweise die Anpassung der Prüfungsdauer oder die Zulassung von Hilfsmitteln in Betracht. Diese Maßnahmen müssen zusammen mit der Prüfungsanmeldung beantragt werden. Ein entsprechendes ärztliches Attest muss beigefügt werden.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat unter dem Titel „Nachteilsausgleich für behinderte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer“ ISBN 3-7639-1026-3 ein Handbuch mit Fallbeispielen und Erläuterungen für die Prüfungspraxis veröffentlicht. Zu beziehen ist es beim W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG: wbv Publikation
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