Prüfungsvorgaben
Achtung: Wer seinen Report nicht fristgerecht abgibt, kann nicht an der mündlichen Prüfung im Fach Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft teilnehmen. Die Prüfungsleistung wird dann mit null Punkten bewertet. Eine verfristete Abgabe ist nur in Ausnahmefällen mit wichtigem Grund möglich und durch die Prüfungsausschüsse zu genehmigen. Der wichtige Grund ist unverzüglich durch das Vorlegen einer Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (Attest) zu belegen.
Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen AO 2022
Prüfungsvorgaben
| Prüfungsbereich | Prüfungsteil | Art | Zeit | % | Vorgaben |
| Allgemeine Versicherungswirtschaft | AP1 | Schriftlich (offene Aufgaben) | 120 Min. | 20% | § 8 VersFinKflAusbV - Einzelnorm |
| Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung | AP2 | Schriftlich (offene Aufgaben) | 150 Min. | 30% | § 11 VersFinKflAusbV - Einzelnorm |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | AP2 | Schriftlich (programmiert) | 60 Min. | 10% | § 14 VersFinKflAusbV - Einzelnorm |
| Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft | AP2 | Mündlich (Fachgespräch mit Report) | 20 Min | 20% | § 13 VersFinKflAusbV - Einzelnorm |
| Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt | AP2 | Mündlich (Kundengespräch) | 15 Min | 20% | § 12 VersFinKflAusbV - Einzelnorm |
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Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
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Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 16 – wie folgt bewertet worden sind:
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| Abgabe des Reportes |
Der Report muss spätestens am ersten Tag des Teils 2 der Abschlussprüfung im Azubi-InfoCenter über die Schaltfläche “Digitaler Projektantrag” hochgeladen werden.
Ebenso müssen Auszubildende, die in einer trägergestützten Ausbildung in Kooperationsbetrieben sind oder Umschüler, welche die berufstypische Aufgabe in einem Praktikumsbetrieb durchführen zu diesem Zeitpunkt eine Bestätigung des Kooperations- oder Praktikumsbetriebes mit hochladen, welche die Durchführung in Präsenz im Betrieb bescheinigt.
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| Mitzubringen zur mündlichen Prüfung sind: | Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Die Darstellung soll eine Dauer von fünf Minuten nicht übersteigen und kann durch visualisierende Hilfsmittel unterstützt werden. Sollten digitale Hilfsmittel zum Einsatz kommen, übernimmt der Teilnehmer die Verantwortung für deren Funktion bei der Prüfung und stellt diese komplett selbst. (incl. Beamer, Bildschirm, Notebook, Kabel etc.). | ||||
Achtung: Wer seinen Report nicht fristgerecht abgibt, kann nicht an der mündlichen Prüfung im Fach Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft teilnehmen. Die Prüfungsleistung wird dann mit null Punkten bewertet. Eine verfristete Abgabe ist nur in Ausnahmefällen mit wichtigem Grund möglich und durch die Prüfungsausschüsse zu genehmigen. Der wichtige Grund ist unverzüglich durch das Vorlegen einer Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (Attest) zu belegen.
Formale Anforderungen an den Report:
- Deckblatt mit Angabe der Wahlqualifikationseinheit und des Themas, Name des Prüflings und Angabe der Prüflingsnummer (siehe Einladung)
- 2-4 DIN A4‐Seiten zuzüglich Deckblatt
- Schriftgröße 12, Arial, 1‐zeilig, einseitig beschrieben, Blocksatz
- Upload als PDF mit maximal 4 MB
Ausbildungsrelevante Wahlqualifikationen:
Es ist einer der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen und im Ausbildungsvertrag festzulegen:
- Versicherungsfälle managen,
- Risikomanagement durchführen,
- Risiken für Nicht-Privatkunden absichern,
- im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten oder
- Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten.
Der zeitliche Richtwert der betrieblichen vertieften Ausbildung in der WQ beträgt sechs Monate.
Sollte sich im Ausbildungsverlauf eine Änderung der Wahlqualifikation ergeben, ist diese umgehend, spätestens jedoch mit der Prüfungsanmeldung der Kammer bekanntzugeben. Eine spätere Änderung ist nicht möglich.
Information zu §34 – Sachkundeprüfung:
Der Ausbildungsabschluss (mit IHK-Zeugnis) im Beruf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen ist der Sachkundeprüfung mit gleichgestellt.
28.07.2026