PRÜFUNGSVORGABEN

Fachlagerist & Fachkraft für Lagerlogistik

Auf den folgenden Seiten finden Sie umfangreiche Prüfunsgsvorgaben für die Ausbildung zum Fachlageristen und zur Fachkraft für Lagerlogistik.
Die für beide Berufe anfallenden praktischen Prüfungen werden an drei Standorten durchgeführt, die Verteilung erfolgt zufällig, ein Anrecht auf ein bestimmten Prüfort besteht nicht.
Folgende Prüfungsstandorte gibt es:
  • Bildungszentrum für Logistik und Verkehr Becher GmbH Hagen
  • AHE GmbH
  • Schlüter Systems KG
Für die praktische Prüfung ist das Tragen von Arbeitssicherheitsschuhen Pflicht. Ein Stift sowie ein Taschenrechner sind mitzubringen.

Fachlagerist

Zwischenprüfung nur praktisch Frühjahr, Herbst
Abschlussprüfung schriftlich & praktisch Sommer, Winter

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung ist eine Lernstandkontrolle und stellt keine Prüfung in dem Sinne dar, hierdurch kann diese auch nicht bestanden bzw. nicht bestanden werden. Die Lernstandkontrolle wird mit teilgenommen bzw. nicht teilgenommen abgeschlossen.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Der Prüfling soll in höchstens 90 Minuten eine Arbeitsaufgabe durchführen, die mindestens eines der folgenden Gebiete beinhalten soll:
  1. Entladen und Kontrollieren einer Lieferung,
  2. Einlagern von Gütern nach Güterartenn
    • Arbeitsmittelauswählen und nach Kontrolle ihrer Funktionsfähigkeit anwenden
    • Sicherheits- und Gesundheitsschutz berücksichtigen
    • Umweltschutz berücksichtigen
Es können auch beide Prüfungsbereiche geprüft werden, hieraus resultiert keine Ungleichbehandlung, solange die Prüfungszeit unverändert bleibt.

Abschlussprüfung

Praktische Arbeitsaufgabe Max. 3 Stunden; zwei Aufgaben
Lagerprozesse 90 Minuten, schriftlich (Freitext)
Güterbewegung 90 Minuten, schriftlich (Scan-Bogen)
Wirtschaft- und Sozialkunde 60 Minuten, schriftlich (Scan-Bogen)
Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben in insgesamt höchstens drei Stunden zwei Aufgaben durchführen. Für die Arbeitsaufgaben können folgende Gebiete geprüft werden:
  1. Annahme und Lagerung einschließlich Güterkontrolle,
  2. Erfassen von Güterbewegungen unter Anwendung betrieblicher Informations- und Kommunikationsmittel,
  3. Kommissionierung und Versand
Bei der Durchführung muss gezeigt werden, dass folgende Kompetenzen beherrscht werden:
  • Arbeitsschritte planen,
  • Arbeitsmittel festlegen,
  • Arbeitsergebnisse kontrollieren.
Zudem müssen gezeigt werden, dass folgende Rahmenbedingungen beim Arbeiten berücksichtig werden:
  • Wirtschaftlichkeit,
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • qualitätssichernde Maßnahmen.

Fachkraft für Lagerlogistik

Zwischenprüfung Schriftlich & praktisch Frühjahr, Herbst
Abschlussprüfung Schriftlich & praktisch Sommer, Winter

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung ist eine Lernstandkontrolle und stellt keine Prüfung in dem Sinne dar, hierdurch kann diese auch nicht bestanden bzw. nicht bestanden werden. Die Lernstandkontrolle wird mit teilgenommen bzw. nicht teilgenommen abgeschlossen.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Der Prüfling soll in höchstens 90 Minuten eine Arbeitsaufgabe durchführen, die mindestens eines der folgenden Gebiete beinhalten soll (es können auch beide Bereiche geprüft werden):
  1. Entladen und Kontrollieren einer Lieferung,
  2. Einlagern von Gütern nach Güterarten.
    • Arbeitsmittelauswählen und nach Kontrolle ihrer Funktionsfähigkeit anwenden
    • Sicherheits- und Gesundheitsschutz berücksichtigen
    • Umweltschutz berücksichtign
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 90 Minuten praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Für die Aufgaben kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. Arbeitsorganisatorische Abläufe,
  2. Funktion und Einsatz von Arbeitsmitteln
  3. Lagerungsprozesse.

Abschlussprüfung

Praktische Arbeitsaufgabe Max. 5 Stunden zwei Aufgaben
Prozesse der Lagerlogistik 180 Minuten, schriftlich (Freitext)
Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag 90 Minuten, schriftlich (Scan-Bogen)
Wirtschaft- und Sozialkunde 60 Minuten, schriftlich (Scan-Bogen)
Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben in insgesamt höchstens fünf Stunden zwei Aufgaben aus verschiedenen Prüfungsgebieten durchführen und zudem soll innerhalb dieser Zeit ein max. 15-minütiges Fachgespräch geführt werden.
Für die Arbeitsaufgaben können folgende Gebiete geprüft werden:
  1. Erfassung von Güterbewegungen unter Anwendung betrieblicher Informations- und Kommunikationsmittel,
  2. Erstellen eines Beladeplans für unterschiedliche Güter unter Berücksichtigung eines Tourenplans,
  3. versandfertiges Verpacken von Gütern, Beladen und Sichern der Ladung,
  4. Ein-, Um- und Auslagern von Gütern unter Berücksichtigung der Umschlaghäufigkeit, der Güterbeschaffenheit und der Wegzeiten,
  5. Feststellen und Dokumentieren von Mängeln, Ergreifen von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.
Bei der Durchführung muss gezeigt werden, dass Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter den folgenden Kriterien selbständig geplant, durchgeführt und kontrolliert werden können:
  • wirtschaftlichen,
  • technischen,
  • organisatorischen,
  • rechtlichen und
  • zeitlichen Vorgaben.
Zudem müssen gezeigt werden, dass folgende Rahmenbedingungen beim Arbeiten berücksichtig werden:
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutz,
  • Umweltschutz,
  • qualitätssichernde Maßnahmen.

17.08.2026