WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 9/2014
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Erbschaftsteuer
Verschonung von Betriebsvermögen sichert Arbeitsplätze.
Von DAnielA KArBe-GeSSler
I
n der mündlichen Verhand-
lung des Bundesverfassungs-
gerichts zur Erbschaftsteuer
haben die Richter die steuerli-
che Verschonung des Betriebs-
vermögens kritisch hinterfragt.
Dabei belegt die betriebliche
Praxis, dass das aktuelle Gesetz
sein Ziel erfüllt: Die Unterneh-
mensnachfolge und damit die
Fortführung des Unternehmens
ist ohne finanziellen Aderlass
möglich. Das eröffnet Spielraum
für Investitionen und hilft,
wettbewerbsfähige Arbeitsplät-
ze zu halten oder zu schaffen –
und das in allen Regionen
Deutschlands.
Nach dem geltenden Gesetz
müssen Erben das übernommene
Unternehmen mindestens fünf
Jahre weiterführen und die vor-
handenen Arbeitsplätze weitge-
hend erhalten. Das ist nicht
immer einfach. Gerät das Unter-
nehmen in Schwierigkeiten, kön-
nen die Arbeitskosten kaum
gesenkt werden. Eine Verletzung
der Verschonungsregel kann auch
dadurch entstehen, dass Fach-
kräfte fehlen und dadurch die
Untergrenze bei der Lohnsumme
unterschritten wird. Wenn das
Unternehmen die Auflagen ver-
letzt, hat das die Zahlung der Erb-
schaftsteuer zur Folge.
Keine Mehreinnah-
men für den Staat
Von schärferen Regeln hätte
auch der Fiskus keine Vorteile:
Nach Angaben des Bundesfi-
nanzministeriums wurden 2012
rein rechnerisch aufgrund der
Verschonungsregel rund zehn
Milliarden Euro weniger Erb-
schaftsteuer eingenommen. Hier
von „Steuerausfällen“ zu spre-
chen ist nicht gerechtfertigt.
Sollte die Verschonungsregel
kippen, hätte das – je nachdem,
wie die Erbschaftsteuer ausge-
staltet wird – negative Auswir-
kungen auf den Arbeitsmarkt.
Müssten Unternehmen zehn
Milliarden Euro Erbschaftsteuer
zahlen, könnten sie – einer
Investitionsquote von 34 Pro-
zent folgend – 3,4 Milliarden
Euro weniger in ihre Betriebe
investieren. Ohne diese Investi-
tionen wären dann rund 500.000
Arbeitsplätze gefährdet. Das
hätte einen erheblichen Domi-
noeffekt bei anderen Steuerein-
nahmen und Sozialausgaben
zur Folge. Die öffentlichen
Haushalte würden hierdurch mit
rund zehn Milliarden Euro jähr-
lich belastet.
Betriebsvermögen ist
schwer zu bewerten
Fallen Verschonungsrege-
lungen weg, bleibt die Heraus-
forderung einer gerechten
Bewertung von unterschiedli-
chen Vermögen. Das zeigt sich
allein schon beim Betriebsver-
mögen: Nach der aktuellen
Rechtslage sollen Unternehmen
mit dem sogenannten Verkehrs-
wert bewertet werden. Das
gesetzlich vorgesehene verein-
fachte Ertragswertverfahren lie-
fert aber unrealistisch hohe
Werte. Das gilt insbesondere bei
Veräußerungseinschränkungen,
die in Familienunternehmen
typisch sind. Hier können die
Unternehmensanteile nicht frei
am Markt verkauft werden. Für
den Standort Deutschland ist
das für diesen Herbst angekün-
digte Urteil der Verfassungsrich-
ter zur Erbschaftsteuer von gro-
ßer Bedeutung. „Die Unterneh-
mensnachfolge sollte auch
künftig durch die Erbschaftbe-
steuerung nicht gefährdet wer-
den“. Dieser Satz findet sich im
Koalitionsvertrag der Bundesre-
gierung. Er sollte in jedem Fall
eingehalten werden.
n
Michael Römer
Tel.: 06031/609-4100
e-Mail: roemer@giessen-friedberg.ihk.de
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