Seite 44 - Wirtschaftsmagazin

WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 10/2014
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SONDERTHEMA GEScHäfTSREiSEN
Schützen Sie sich vor
Steuernachzahlungen!
Aktuelle gesetzliche Regelungen zum Reisekostenrecht
richtig umsetzen
voN FRAukE AhlERs
U
nternehmer und Arbeitnehmer tun
gut daran, sich mit dem Reisekosten-
recht auseinander zu setzen. Arbeits-
rechtliche und steuerliche Vorgaben sollten
möglichst so angewendet werden, dass es
weder für den Unternehmer noch für den
Arbeitnehmer zu Steuernachzahlungen auf-
grund von Lohnsteuerprüfungen kommt.
Fehler können zu hohen Steuerforderun-
gen des Finanzamtes führen“, sagt Erik
Spielmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Steuerrecht, der am 6. November bei der
IHK Gießen-Friedberg ein Seminar zum
aktuellen Reisekostenrecht hält (siehe Info-
kasten). Die gesetzlichen Regelungen richtig
umzusetzen und rechtzeitig auf Änderungen
zu reagieren, sei wichtig. „Aber auch die
Möglichkeiten der Zahlung von steuerfrei-
em Reisekostenersatz sind für Arbeitnehmer
und Unternehmer hochinteressant.“
Systematik komplett geändert
Fahrtkosten, Mehraufwendungen für
Verpflegung, Übernachtungskosten, Rei-
senebenkosten (Taxi, Parkgebühren, eventu-
ell auch Versicherungen oder Impfungen) –
all dies fällt unter Reisekosten, soweit diese
so gut wie ausschließlich“ durch eine beruf-
lich bedingte Auswärtstätigkeit entstehen.
Im Reisekostenrecht hat sich viel Neues
getan. So wurde beispielsweise beim Ver-
pflegungsmehraufwand die Systematik im
In- und Ausland komplett geändert. Was die
Fahrtkosten betrifft, ist der pauschale
Kostenersatz jetzt auf Pkw und motorgetrie-
bene Fahrzeuge beschränkt. Neu ist die
Systematik bei Abrechnungen für die Über-
nachtungskosten, die Auslandspauschalen
und Sachbezugswerte (Einkünfte, die nicht
als Geldleistung gewährt werden und zum
beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören),
sowie die Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeit.
Zur Bewirtung von Geschäftsfreunden liegt
ein neuer Richterspruch vor.
Wo neue Gesetzesvorgaben greifen sol-
len, gibt es meist Streit, so auch hier. Von
hohem Streitpotential“ ist nach Meinung
Spielmanns beispielsweise, ob das Finanz-
amt die Reisekostenabrechnung mit Blick
auf die arbeitsvertraglichen Regelungen
akzeptiert.
Die steuerliche Behandlung der Reiseko-
sten ist ein heikles Terrain. „Schon kleine Ver-
änderungen im Betriebsablauf können weit-
reichende Auswirkungen auf die Möglichkei-
ten der steuerfreien Erstattung von Reiseko-
sten haben“, sagt Spielmann. „Eindeutige
betriebliche Regelungen, zum Beispiel in einer
Reisekostenordnung, schaffen Sicherheit für
Unternehmer und für Arbeitnehmer und stel-
len die richtige und einheitliche Anwendung
der Reisekostenvorschriften sicher.“ Die
umfassende Dokumentation der Reiseko-
stenabrechnungen sei „unverzichtbar“.
Koppeln von Geschäfts- und
Privatreise
Eine Koppelung ist möglich, meint der
Fachanwalt. Die Kosten einer Reise werden
dann grundsätzlich in einen privaten und
einen geschäftlichen Teil aufgeteilt. Die
Aufteilung erfolgt dabei regelmäßig nach
Zeitanteilen. Die für den geschäftlichen Teil
angefallenen Kosten können erstattet wer-
den, der private Anteil nicht. Dies betrifft
zum Beispiel Flug- und Hotelkosten oder
Verpflegungsmehraufwendungen. Spiel-
mann: „Durch eine rechtzeitige Beschäfti-
gung mit dieser Problematik können Proble-
me vermieden und die Zufriedenheit der
Mitarbeiter gesteigert werden.“
Im Seminar geht um die Anwendung der
neuen Vorschriften aus allen Bereichen des
Reisekostenrechts. Dabei werden aktuelle
Gerichtsurteile und neue Äußerungen der
Finanzverwaltung vorgestellt und erläutert.
Ein weiteres Ziel des Seminars ist die opti-
male Umsetzung der Reisekostenreform
2014
in die Praxis, hohe Abrechnungssi-
cherheit und -effizienz sowie die Vermei-
dung von Haftungsrisiken und Steuernach-
zahlungen. Außerdem werden Beispiele vor-
gestellt, wie die Reisekostenreform umge-
setzt werden kann.
n
Seminar zum aKtuellen
reiSeKoStenrecht
termin:
6.
November 2014
uhrzeit:
14.00
bis ca. 17.30 uhr
ort:
Ihk-seminarräume,
Flutgraben 4, Gießen
teilnahmegebühr:
95,-
Euro
vA 12960074
Doreen Franz
Tel.: 06031/609-4105
E-Mail: franz@giessen-friedberg.ihk.de