Fußball-WM 2026: IHK Gießen-Friedberg warnt vor teuren Abmahnfallen bei Werbung und Public Viewing

Unternehmen sollten Markenrechte und Lizenzpflichten kennen – IHK bietet Orientierungshilfe
Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in den USA, Kanada und Mexiko wirft ihre Schatten voraus und verspricht auch für die heimische Wirtschaft ein Sommer-Highlight zu werden. Die Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg (IHK) weist jedoch darauf hin, dass die kommerzielle Nutzung des Events für Unternehmen mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden ist. Um Betriebe vor teuren Abmahnungen zu schützen, hat die IHK einige Regeln für Werbung und Public Viewing zusammengefasst.
„Die WM ist eine enorme Chance für Gastronomie, Handel und Dienstleister in unserer Region“, sagt Christian Thiel, Referent Standortpolitik bei der IHK Gießen-Friedberg. „Gleichzeitig möchten wir unsere Mitgliedsunternehmen davor bewahren, aus Unwissenheit in kostspielige Fallen zu tappen. Der Fußball-Weltverband schützt seine Marken sehr konsequent. Ein Verstoß kann schnell hohe Abmahnkosten nach sich ziehen. Deshalb ist es entscheidend, die Spielregeln zu kennen.“

Werbung: Kreativ sein, aber FIFA-Marken meiden

Grundsätzlich gilt: Werbung mit allgemeinem Fußballbezug ist erlaubt, solange keine geschützten Begriffe oder Logos der FIFA verwendet werden. Dazu zählen unter anderem „FIFA WM™“, „WORLD CUP“, der Slogan „WE ARE 26“ sowie die offiziellen Embleme und Maskottchen. Zulässig sind hingegen rein beschreibende Aktionen wie „Für jedes Tor der deutschen Elf gibt es 1 % Rabatt“ oder Produkte wie die „Fan-Wurst“. Riskant ist es, sich mit eigenen Designs zu sehr an den offiziellen WM-Look anzulehnen oder ohne Zustimmung Fotos von Spielern zu nutzen.

Public Viewing: Nicht jede Übertragung ist kostenlos

Besonders für Gastronomen ist die Unterscheidung zwischen einer kommerziellen und einer nichtkommerziellen Veranstaltung entscheidend. Eine FIFA-Lizenz ist nicht erforderlich, solange die Übertragung für bis zu 5.000 Zuschauer stattfindet, kein Eintrittsgeld verlangt wird (auch nicht indirekt über Mindestverzehr oder erhöhte Preise) und keine Sponsoren auftreten.
Sobald jedoch etwa Eintrittsgelder fließen, Sponsoren werben oder auf andere Weise ein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen aus dem Event gezogen wird, stuft die FIFA die Veranstaltung anders ein. In diesem Fall ist eine kostenfreie oder kostenpflichtige Lizenz zwingend erforderlich.
„Wir raten Gastronomen dringend, ihre geplanten Events genau zu prüfen. Schon ein ‚WM-Aufschlag‘ auf das Bier kann zu einer Lizenzpflicht führen“, so Thiel.
Unabhängig davon müssen Betriebe gegebenenfalls GEMA-Gebühren entrichten bzw. über die passenden „Business“-Verträge für die Nutzung von Pay-TV-Anbietern verfügen.
Die IHK Gießen-Friedberg hat viele wichtige Informationen, weiterführende Links und praktische Beispiele in einem umfassenden Online-Artikel unter www.ihkgifb.de/wm2026 aufbereitet. Dieser dient Unternehmen als Leitfaden, um die Chancen der WM 2026 rechtssicher zu nutzen. Die Informationen bieten eine Orientierung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Gesetzgebung, FIFA-Regeln und vertragliche Strukturen können sich ändern.
Unternehmen im Bezirk der IHK Gießen-Friedberg können die rechtliche Erstauskunft der IHK nutzen, um zu klären, ob im konkreten Einzelfall weiterer juristischer Rat erforderlich ist.

Pressemeldung Nr. 21
Verantwortlich für den Inhalt: Christian Thiel, Tel. 06031/609-2020
Pressestelle: Tobias Bunk, Tel. 06031/609-1100
Stand: 21.05.2026