Rechtssicher handeln bei Krankheit und Schwerbehinderung

IHK-Seminar in Gießen zeigt Arbeitgebern und Personalverantwortlichen aktuelle Wege und Pflichten auf
Wie gehen Unternehmen korrekt mit häufigen Kurzerkrankungen, längeren Ausfallzeiten oder einer Schwerbehinderung im Betrieb um? Antworten darauf gibt ein Seminar der IHK Gießen-Friedberg am Dienstag, 9. September 2025, von 14.00 bis 17.00 Uhr im Schulungsgebäude der IHK, Flutgraben 4, 35390 Gießen.
Referent ist Rechtsanwalt Dr. Heiko Reiter. Er beleuchtet praxisnah unter anderem folgende Themen:
  • Abgrenzung: häufige Fehlzeiten, Langzeiterkrankung, dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Pflicht, Ablauf, Stolperfallen
  • Umgang mit zweifelhaften Krankmeldungen und „Weiterarbeit trotz gelbem Schein“
  • Lohnfortzahlung bei Sport- und Freizeitunfällen
  • Erlaubte Tätigkeiten während der Krankschreibung
  • Voraussetzungen und Grenzen krankheitsbedingter Kündigungen
  • Rechtliche Reaktionsmöglichkeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Rolle und Einbindung des Betriebsrats
Die Teilnahmegebühr beträgt 120 Euro. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich und bis 2. September online möglich unter www.ihk.de/giessen-friedberg → Veranstaltungsnummer 16093.
Herausgegeben am 27. August 2025
Pressemeldung Nr. 44
Verantwortlich für den Inhalt: Christiane Bölitz-Reitz, Tel. 0641/7954-4025
Pressestelle: Doris Steininger, Tel. 06031 / 609-1100
Stand: 27.08.2025