Sicherheit geht vor!
Sicherheit geht vor! Das IHK-Netzwerktreffen der Gewerbevereine in Bad Nauheim informierte über die wichtigsten Aspekte der Veranstaltungssicherheit.
Die IHK Gießen-Friedberg hatte Gewerbetreibende aus dem IHK-Bezirk zum 7. Netzwerktreffen ins Work Nouveau nach Bad Nauheim eingeladen. Im Mittelpunkt stand dieses Mal das Thema Veranstaltungssicherheit. Rund ein Dutzend Vertreter und Vertreterinnen regionaler Werbegemeinschaften nutzten die Gelegenheit, sich über die rechtlichen und praktischen Aspekte zu informieren und sich anschließend auszutauschen.
Rund ein Dutzend Vertreter und Vertreterinnen regionaler Werbegemeinschaften nutzten die Gelegenheit, sich über die rechtlichen und praktischen Aspekte des Themas Veranstaltungssicherheit zu informieren.
Erik Hessenmüller, Abteilungsleiter Einsatz vom Polizeipräsidium Mittelhessen, erläuterte die Rolle der Polizei bei der Veranstaltungssicherheit. Diese führe zwar auf Anfrage Gefährdungslagenbewertungen durch und berate Veranstalter, die letztendliche Verantwortung für die Gefahrenabwehr liege aber bei diesen. Hessenmüller betonte, dass neben der Verkehrssicherungspflicht auch die Sicherung des Veranstaltungsgeländes, Brandschutz und die medizinische Versorgung in den Verantwortungsbereich der Veranstalter falle. Bei konkreter Gefahr entscheide die Polizei im Einzelfall über die Durchführung einer Veranstaltung. Anhand des nach der Loveparade 2010 eingeführten Leitfadens für Veranstaltungssicherheit verdeutlichte Hessenmüller die Notwendigkeit der Abstimmung des Veranstaltungskonzepts mit den Behörden ab einer Teilnehmerzahl von 5.000 Personen. Für eine erfolgreiche Veranstaltungssicherheit sei die Kooperation zwischen Veranstaltern, Behörden und Polizei unerlässlich.
Im zweiten Teil des Netzwerktreffens präsentierte Rechtsanwalt Martin Leber eine Software zur Gefahreneinschätzung. Er ging dabei detailliert auf die Unterscheidung zwischen Haftung und Verantwortung ein und unterstrich, dass Veranstalter alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensverhütung treffen müssten. Besondere Sorgfalt sei bei Kinderveranstaltungen geboten, da die meisten Veranstaltungsstätten nicht für diese Zielgruppe konzipiert seien. Leber wies zudem auf die Relevanz des Arbeitsschutzgesetzes, insbesondere im Zusammenhang mit der Verkehrssicherung, hin. Auch die Anteilshaftung von Vereinen, selbst bei Beauftragung Dritter, thematisierte der Experte.
Neben den informativen Vorträgen bot das Netzwerktreffen den Teilnehmern und Teilnehmerinnen ausgiebig Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Netzwerken. Dieser informelle Teil nahm traditionell einen wichtigen Raum ein und trug maßgeblich zum Erfolg der Veranstaltung bei. Das nächste Netzwerktreffen der IHK Gießen-Friedberg ist für Herbst dieses Jahres geplant.
Herausgegeben am 15. Juli 2025
Pressemeldung Nr. 37
Verantwortlich für den Inhalt: Christian Thiel, Tel. 06031/6092020
Pressestelle: Doris Steininger, Tel. 06031/609-1100
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Stand: 15.07.2025