45% Zuschuss für Gaststätten im ländlichen Raum

Seit 1. Juni können Gaststättenbetriebe in Hessens ländlichen Räumen und in Orts-/Stadtteilen mit bis zu 3.000 Einwohnern wieder Förderanträge für notwendige Investitionen und Anschaffungen stellen. Die Förderquote liegt bei 45 Prozent.
„Möglich sind beispielsweise das Renovieren eines Gastraums, der Anstrich einer Außenfassade, der Bau einer Außenterrasse, das Modernisieren der Küche, das Anschaffen digitaler Technik oder eines neuen Transporters“, sagt Vitalis Kifel aus dem IHK-Team Unternehmensförderung. Eine Antragstellung ist noch bis 12.07.2023 möglich.
Mehr Infos und das Antragsportal finden Sie unter www.wibank.de/sonderprogramm-gaststaetten
Weitere Informationen unter: www.ihkgifb.de/sonderprogramm oder bei Vitalis Kifel, IHK Gießen-Friedberg, Tel.: 06031/609-2505, E-Mail: kifel@giessen-friedberg.ihk.de
Herausgegeben am 16. Juni 2023
Pressemeldung Nr. 42, 908 Zeichen, 16 Zeilen
Verantwortlich für den Inhalt: Vitalis Kifel, Tel. 06031 / 609 2505
Pressestelle: Doris Hülsbömer, Tel. 06031 / 609-1100
Stand: 17.04.2024