45% Zuschuss für Gaststätten im ländlichem Raum - Förderaufruf 2023 gestartet

Für Investitionen ab 15 000 Euro können Gaststätten im ländlichen Raum derzeit wieder Fördergelder beantragen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Gießen-Friedberg hin. Die Anträge sind zwischen dem 8. Februar und dem 22. März bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) abzugeben.
Die Förderquote liegt bei 45 Prozent. „Möglich sind beispielsweise das Renovieren eines Gastraums, der Anstrich einer Außenfassade, der Bau einer Außenterrasse, das Modernisieren der Küche oder das Anschaffen digitaler Technik“, sagt Vitalis Kifel aus dem IHK-Team Unternehmensförderung. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 200 000 Euro. Ein weiterer Förderaufruf zum Sonderprogramm Gaststätten folgt vom 1. Juni bis zum 12. Juli.
Mehr Infos und das Antragsportal finden Sie unter  www.wibank.de/sonderprogramm-gaststaetten. Außerdem gibt es Informationen unter www.ihkgifb.de/sonderprogramm oder bei Vitalis Kifel, IHK Gießen-Friedberg, Tel.: 06031/609-2505, E-Mail: kifel@giessen-friedberg.ihk.de
Herausgegeben am 15. Februar 2023
Pressemeldung Nr. 11
Verantwortlich für den Inhalt: Vitalis Kifel, Tel. 06031 / 609 2505
Pressestelle: Doris Hülsbömer, Tel. 06031 / 609-1100
Stand: 17.04.2024