Regionalpläne in Mittelhessen und Südhessen

Regionalpläne sind ein wichtiges Instrument, um die räumliche Entwicklung zwischen Landesplanung und kommunaler Bauleitplanung zu steuern. Sie zeigen, wie sich eine Region in den nächsten Jahren entwickeln soll, wo Siedlungen wachsen können, welche Flächen für Gewerbe, Infrastruktur, Landwirtschaft, Rohstoffsicherung oder Freiraum vorgesehen sind und wie die zentralen Orte gestärkt werden. Damit setzen sie den Rahmen, in dem Städte und Gemeinden ihre eigenen Flächennutzungs- und Bebauungspläne erarbeiten.

Was ist ein Regionalplan?

Der Regionalplan ist das Bindeglied zwischen der landesweiten Raumordnung und Landesplanung einerseits und der kommunalen Bauleitplanung andererseits. Er konkretisiert die Ziele und Grundsätze der Landesplanung für zusammenhängende Lebens- und Wirtschaftsräume und denkt dabei bewusst über Gemeindegrenzen hinweg. In regionalen Raumordnungsplänen werden die landesweiten Vorgaben für Teilräume des Landes im Maßstab von etwa 1:50.000 bis 1:100.000 räumlich und inhaltlich vertieft.
Für den Bezirk der IHK Gießen-Friedberg sind die Regierungspräsidien Gießen und Darmstadt als Träger der Regionalplanung zuständig. Im Kammerbezirk gelten der Regionalplan Mittelhessen 2010 sowie der Regionalplan Südhessen 2010, der gemeinsam mit dem Regionalen Flächennutzungsplan Frankfurt/Rhein-Main ein integriertes Planwerk bildet. Der Regionalplan Mittelhessen 2010 umfasst unter anderem die Landkreise Gießen und Vogelsberg, der Regionalplan Südhessen 2010 bezieht aus unserem Bezirk den Wetteraukreis mit ein.
Die Inhalte des Regionalplans Mittelhessen 2010 sind im Landesplanungsportal Hessen abrufbar. Den Regionalplan Südhessen 2010 finden Sie ebenfalls im Landesplanungsportal Hessen; der Regionale Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main ist beim Regionalverband FrankfurtRheinMain veröffentlicht.

Rechtswirkung des Regionalplans

Der Regionalplan entfaltet zunächst keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber privaten Grundstückseigentümern oder Unternehmen. Seine Festlegungen richten sich an öffentliche Planungsträger und Behörden. Ziele der Raumordnung sind dabei strikt zu beachten, Grundsätze sind in Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen.
Rechtswirkung für Unternehmen entsteht mittelbar, wenn Darstellungen und Festlegungen des Regionalplans in die kommunale Bauleitplanung übernommen werden oder bei bestimmten Genehmigungs- und Fachplanungsverfahren als verbindliche Grundlage herangezogen werden. So können etwa Vorgaben zur Siedlungsentwicklung, zur Ausweisung von Vorranggebieten für Gewerbe, Rohstoffgewinnung oder Windenergie sowie zur Sicherung von Freiräumen entscheidend dafür sein, ob ein geplanter Unternehmensstandort realisiert werden kann. Einen Überblick über die Einbindung in die kommunale Ebene finden Sie auf unserer Seite zur Bauleitplanung.

Verfahren und Beteiligung

Wenn ein Regionalplan neu aufgestellt oder fortgeschrieben wird, erarbeitet das zuständige Regierungspräsidium zunächst einen Planentwurf. Dieser wird bei einer Neuaufstellung oder umfassenden Fortschreibung mindestens zwei Monate lang öffentlich ausgelegt; bei kleineren Änderungen kann die Auslegungsfrist auf einen Monat begrenzt werden. Über Zeitraum und Ort der Offenlage informieren die amtlichen Bekanntmachungen der Kommunen sowie die Internetseiten der Regierungspräsidien und des Landesplanungsportals.
Während der Offenlage können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und Kommunen schriftlich oder elektronisch Stellungnahmen abgeben. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet und mit den Betroffenen im Rahmen von Erörterungsterminen besprochen. Über Änderungswünsche und die endgültige Fassung des Regionalplans entscheidet die jeweilige Regionalversammlung bzw. der Regionalrat; er beschließt den Plan und leitet ihn zur Genehmigung an die oberste Landesplanungsbehörde weiter.

Einflussmöglichkeiten für Unternehmen und Rolle der IHK

Unternehmen können ihre Belange im Rahmen der Offenlage direkt gegenüber dem zuständigen Regierungspräsidium vortragen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn es um Fragen der Standortsicherung, um Erweiterungsmöglichkeiten, verkehrliche Erschließung oder um die Verträglichkeit neuer Festlegungen mit bestehenden Betrieben geht.
Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, informieren Sie uns bitte frühzeitig. Die IHK Gießen-Friedberg wird nach den raumordnungs- und landesplanungsrechtlichen Vorgaben an der Aufstellung der Regionalpläne beteiligt und gibt eigene Stellungnahmen ab. In diesen bringen wir die gesamt- und regionalwirtschaftlichen Interessen der Unternehmen ein und können Ihre Argumente in die Abwägung auf regionaler Ebene einbringen und fachlich unterstützen.

Regionalplan Südhessen – aktueller Stand

Der Regionalplan Südhessen und der Regionale Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main befinden sich derzeit in einem Verfahren der Neuaufstellung. In der ersten Offenlagephase hat die IHK Gießen-Friedberg gemeinsam mit den anderen südhessischen IHKs eine umfassende Stellungnahme abgegeben, in der insbesondere Fragen der Flächensicherung für Gewerbe und Industrie, der Verkehrsinfrastruktur und der Energieversorgung thematisiert wurden.
Weitere Schritte des Verfahrens – etwa eine erneute Offenlage eines überarbeiteten Entwurfs – werden vom Regionalverband FrankfurtRheinMain und dem Regierungspräsidium Darmstadt auf ihren Internetseiten angekündigt. Unternehmen aus dem Wetteraukreis, die von Festlegungen des neuen Regionalplans betroffen sein könnten, sollten diese Verfahren aufmerksam verfolgen und frühzeitig das Gespräch mit der IHK suchen, um ihre Interessen gezielt einzubringen.

Regionalplan Mittelhessen – aktueller Stand

Die Regionalversammlung Mittelhessen hat den neuen Regionalplan am 22. September 2026 in Schlitz mehrheitlich beschlossen. Dem Beschluss gingen zwei Beteiligungsrunden voraus. Bei der ersten Offenlage Anfang 2022 gingen rund 7.600 Stellungnahmen ein. Der Entwurf wurde anschließend überarbeitet und 2025 erneut öffentlich ausgelegt.
Der neue Regionalplan legt unter anderem fest, wo Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiete entstehen können, welche Flächen dem Hochwasserschutz oder der Rohstoffsicherung dienen und welche Bereiche für besondere Klimafunktionen vorgesehen werden. Außerdem enthält er Güterverladepunkte zwischen Schiene und Straße sowie maximale Gewerbeflächenbedarfe für die einzelnen Kommunen. Als Angebotsplanung bildet der Regionalplan den übergeordneten Rahmen für die kommunale Bauleitplanung.
Nach dem Beschluss wird der Regionalplan der obersten Landesplanungsbehörde im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum zur Prüfung vorgelegt. Anschließend wird er der Landesregierung zur Genehmigung weitergeleitet. Das gesetzlich vorgesehene Genehmigungsverfahren kann bis zu sechs Monate dauern. Wirksam wird der Regionalplan mit der Bekanntmachung der Genehmigung im Hessischen Staatsanzeiger. Bis dahin gilt weiterhin der Regionalplan Mittelhessen 2010, ergänzt durch den Teilregionalplan Energie Mittelhessen.
Parallel hat die Regionalversammlung die Änderung beziehungsweise Neuaufstellung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen beschlossen. Ziel ist insbesondere, Flächen für die Windenergienutzung unter Berücksichtigung aktueller kommunaler Planungen sowie neuer rechtlicher, technischer und energiepolitischer Rahmenbedingungen festzulegen. Die weiteren Beratungen hierzu übernimmt die neu konstituierte Regionalversammlung.
Der beschlossene Regionalplan ist bis zu seinem Inkrafttreten über die Sitzungsunterlagen der Regionalversammlung Mittelhessen abrufbar. Nach der Genehmigung wird er auf der Seite des Regierungspräsidiums Gießen zum Regionalplan Mittelhessen veröffentlicht.
Stand: 06.10.2026