Landesplanung

Was ist ein Landesentwicklungsplan?
Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist ein strategisches Planungsinstrument, welcher die angestrebte Entwicklung Hessens in den wichtigsten landespolitischen Planungsbereichen beschreibt. Er dient als verbindliche Vorgabe für die Erarbeitung von Regionalplänen und wird von der Obersten Landesplanungsbehörde, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, erstellt.
Der gültige Landesentwicklungsplan in Hessen stammt aus dem Jahre 2000 und wurde zuletzt im Jahr 2013 geändert.
Die Inhalte des LEP 2000 finden Sie hier: Landesplanungsportal Hessen
Rechtswirkung
Der Landesentwicklungsplan wendet sich mit seinen Zielen und Grundsätzen zunächst an die Regionalplanbehörden. Diese haben die landesplanerischen Vorgaben bei der Erstellung und Änderung von Regionalplänen zu beachten.
Auch die Kommunen gehören zum Adressatenkreis des Landesentwicklungsplanes: Sie haben ebenfalls die Vorgaben der Landesplanung bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen zu beachten.
Verfahren
Wird der Landesentwicklungsplan geändert oder neu aufgestellt, so erstellt die Landesplanungsbehörde zunächst im Einvernehmen mit den Landesministerien einen Entwurf. Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes wird für einen Monat bei Planänderung und für mindestens zwei Monate bei Neuaufstellung öffentlich ausgelegt. Die Offenlage erfolgt bei den Regionalplanbehörden.
Während der Offenlage haben Bürger und Unternehmen die Möglichkeit, bei der Landesplanungsbehörde eine Stellungnahme zum Planentwurf abzugeben. Ein Erörterungstermin, wie bei Regionalplanverfahren üblich, ist hier nicht vorgesehen.
Nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens leitet die Landesregierung den Entwurf des Landesentwicklungsplanes dem Landtag mit einem Bericht über das Aufstellungsverfahren zu.
Der Landesentwicklungsplan wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen.
Einflussmöglichkeiten für Unternehmen
Unternehmen können ihre Belange im Rahmen der Offenlage gegenüber der Landesregierung vortragen. Sie möchten eine Stellungnahme abgeben? Informieren Sie uns darüber! Wir haben im Rahmen des Verfahrens ebenfalls die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und können so Ihre Interessen wahrnehmen und unterstützen.
Stand: 11.04.2024