Raumordnung und Landesplanung: Rahmen für die wirtschaftliche Entwicklung

Was regeln Raumordnungspläne?

Landesweite Raumordnungspläne (etwa Landesentwicklungspläne oder Landesraumordnungsprogramme) und regionale Raumordnungspläne (zum Beispiel Regionalpläne) formulieren Grundsätze und Ziele der Raumordnung.

Diese Pläne wirken zwar nicht direkt gegenüber Unternehmen oder Privatpersonen, sie binden aber die öffentlichen Planungsträger. Ziele der Raumordnung sind von Behörden zu beachten, Grundsätze sind in Abwägungsentscheidungen einzustellen. Damit entfalten sie eine mittelbare Wirkung auf die Wirtschaft – etwa bei der Ausweisung neuer Gewerbegebiete oder der Planung von Verkehrsinfrastruktur.

Rolle der IHK in Raumordnung und Landesplanung

Nach den Raumordnungs- und Landesplanungsgesetzen der Länder werden die Industrie- und Handelskammern an der Aufstellung landesweiter und regionaler Raumordnungspläne beteiligt oder im Verfahren angehört.

Die Stellungnahmen der IHK Gießen-Friedberg stellen sicher, dass gesamt- und regionalwirtschaftliche Belange angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehören auch besondere wirtschaftliche Interessen einzelner Teilräume im Kammerbezirk oder einzelner Branchen, etwa der Rohstoffwirtschaft – soweit dies mit dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft vereinbar ist.

Beratung von Planträgern und Unternehmen

Die IHK berät die Träger der Raumordnung und Landesplanung bei einer wirtschaftsfreundlichen Ausgestaltung der Pläne. Gleichzeitig unterstützen wir Unternehmen und Kommunen im Kammerbezirk. Wir informieren über rechtliche Grundlagen, Fristen, Ziele und Inhalte der jeweiligen Planungen, befragen betroffene Betriebe und Kommunen zu ihren Interessen und Problemen und geben Hinweise, wie sie ihre Belange im Verfahren möglichst wirksam einbringen können.
Stand: 14.04.2026