Standortfaktoren

Für Unternehmen sind bestimmte Standortfaktoren von groér Bedeutung wenn es um die Ansiedlung an einem neuen Standort oder um eine Betriebsflächenerweiterung geht. Die Ergebnisse der IHK Standortumfrage finden Sie hier!
Relevante Faktoren und die dazugehörigen Fragestellung haben wir hier zusammengefast:
Der Bedarf
An welche Kunden wendet sich der Unternehmensgründer? Wie ist deren Bedarf einzuschätzen?
Einwohnermeldeämter geben Auskunft über die Zusammensetzung der Bevölkerung. Anhaltspunkte lassen sich gegebenenfalls schon aus dem Sortiment der Mitbewerber gewinnen. Statistische Ämter verfügen über interessante Strukturmerkmale der Haushalte.
Die Kaufkraft
Attraktive Einkaufangebote im Umkreis können zu Kaufkraftabflüssen führen. Entsprechende Kennziffern für die Kommunen des IHK-Bezirks Gießen-Friedberg finden Sie hier.
Die Wettbewerbssituation
Welche Mitbewerber sind bereits vertreten? Wie und zu welchen Preisen ist deren Produktpalette ausgerichtet? Wie gehen die Mitbewerber bei ihren Werbeaktionen vor?
Die Lage
Die Verkehrssituation muss angesichts der großen Mobilität der Kundschaft entsprechend berücksichtigt werden. Für den Individualverkehr sind Parkplätze äußerst wichtig. Wie steht es um die Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs?
Eine hohe Passantendichte wie in Innenstadtlagen, Fußgängerzonen und Passagen ist sicher vorteilhaft. Damit sind jedoch immer höhere Laden- oder Büromieten verbunden, weshalb sorgfältig abgewogen werden sollte, ob eine 1a-Lage wirklich erforderlich ist. Die Nähe von Geschäften anderer Branchen mit hoher Kundenfrequenz, Arztpraxen oder Banken spricht für einen günstigeren Standort. Befinden sich Geschäfte mit ergänzendem Angebot in der Nähe, so dass Synergieeffekte genutzt werden können? Die Existenz von Verbrauchermärkten, Fachmärkten oder SB-Warenhäusern im Einzugsbereich wirkt sich je nach Beschaffenheit des eigenen Warensortiments negativ oder positiv aus.
Das produzierende Gewerbe ist auf gut ausgebaute Verkehrswege angewiesen. Die Gewerbesteuerbelastung hängt vom jeweiligen Hebesatz der Kommune ab. Bei ansonsten ähnlichen Rahmenbedingungen kann sich ein Vergleich lohnen.
Die Hebesätze aller Städte und Gemeinden aus dem IHK-Bezirks Gießen-Friedberg werden jährlich bei den Kommunen erfragt und in einer Übersicht zusammengestellt.
Der Gewerberaum
Grundsätzlich muss eine Genehmigung zur gewerblichen Nutzung als Laden, Büro, Werkstatt oder Lager vorhanden sein. Über die zulässige Nutzung erteilen die Bauverwaltungen der Kommunen Auskunft. Die Räumlichkeiten müssen den baurechtlichen Bestimmungen und der Betriebsstätten-Verordnung (z. B. Aufenthaltsraum für Personal) entsprechen. Ansprechpartner sind Berufsgenossenschaften und Staatliche Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik. Fläche und Zuschnitt der Räume sollten sinnvoll zu nutzen sein. Bestehen gegebenenfalls Erweiterungsmöglichkeiten? Große Schaufenster sind immer Vorteilhaft.
Soll das Unternehmen von einer Wohnung aus betrieben werden, ist die Zustimmung des Vermieters bzw. Der Miteigentümer erforderlich. In der Regel ist eine Tätigkeit als Handelsvertreter, Schreibbüro etc. unproblematisch, sofern kein wesentlicher Publikumsverkehr damit verbunden ist. Eine intensive Nutzung könnte jedoch als Zweckentfremdung von Wohnraum gelten und daher unzulässig sein. Im Zweifel fragen Sie bitte beim Amt für Wohnungswesen in Ihrer Kommune nach.
Produzierende Betriebe müssen umfangreiche Umweltschutzbestimmungen einhalten.
Der Gewerbemietpreis
Er ist eine wichtige Größe, die bei der Standortwahl für ein Unternehmen heran gezogen wird. Im Gewerbeimmobilienmietspiegel der IHK Gießen-Friedberg werden die Mietpreise für Neu- und Wiedervermietungen von Gewerbeimmobilien sowie wichtige Standortinformationen dargestellt. Der Gewerbeimmobilienmietspiegel soll Unternehmen sowohl bei der Standortauswahl, als auch bei der Einschätzung der Preissituation helfen.
Stand: 06.11.2023