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Grund- und Gewerbesteuer

Die hessischen IHKs haben in ihrer Hebesatzumfrage die Hebesätze der Grundsteuer B für 2025 in allen hessischen Gemeinden abgefragt. In der nachfolgenden Übersicht sehen Sie die aktuellen Zahlen und die jeweilige Hebesatzempfehlung der Landesregierung. Die Hebesatzempfehlung entspricht dem Wert, mit dem die Gemeinde nach Berechnung der Landesregierung vor und nach der Grundsteuerreform dieselbe Summe an Steuereinnahmen aus der Grundsteuer B erzielen würde.

Grafik einer Stadt mit draüber stehendem Text "Hebesatzempfehlungen" © IHK GiFb

Das Finanzministerium Hessen hat Hebesatzempfehlungen für Kommunen zur Grundsteuerreform veröffentlicht, um eine aufkommensneutrale Umsetzung sicherzustellen und Transparenz für die Kommunen zu schaffen.

Ab sofort ist es möglich, Gewerbesteuerbescheide der Stadt Gießen für Erhebungszeiträume ab 2022 in digitaler Form zu empfangen...

In einer immer stärker digitalisierten Welt sollen nun auch im Bereich der Steuerverwaltung innovative Wege in Form eines digitalen Gewerbesteuerbescheides beschritten werden....

Hessen stellt eigenes Modell vor

Steuerschraube © blende11.photo - Fotolia

Gewerbesteuer und Grundsteuer sind sogenannte Realsteuern, da sie an Steuerobjekte anknüpfen, ohne die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. Beide Steuern werden von den Gemeinden erhoben. Die Hebesätze werden jährlich im Rahmen der kommunalen Haushaltsberatungen neu festgesetzt.

Der hessische Industrie- und Handelskammertag hat die kommunalen Grund- und Gewerbesteuersätze der hessischen Kommunen für das Jahr 2019 ermittelt.

Der hessische Industrie- und Handelskammertag hat die kommunalen Grund- und Gewerbesteuersätze für das Jahr 2021 ermittelt.