Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Ist der Wert oder die Qualität einer Ware oder Dienstleistung zu begutachten, können Sachverständige weiterhelfen. Die Bezeichnung „Sachverständige/r“ allein bietet aber keine Gewähr für Qualität. Sie ist gesetzlich nicht geschützt. Einen zuverlässigen Qualitätsnachweis bietet hingegen der Titel „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von einer zuständigen Bestellungskörperschaft – wie zum Beispiel der Industrie- und Handelskammer – nach strengen Vorgaben geprüft, regelmäßig überwacht und betreut. Vor der öffentlichen Bestellung muss der Sachverständige in einem umfangreichen Verfahren seine besondere Sachkunde und persönliche Eignung nachweisen. Nach der Bestellung verpflichtet sich der Sachverständige per Eid, Gutachten unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft zu erstellen.
Öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige gibt es für eine Vielzahl von Fachgebieten: Angefangen bei den Klassikern wie der Bewertung von Grundstücken, Fahrzeugschäden oder Gebäudeschäden bis hin zu sehr speziellen Themen wie dem Hufbeschlag. Die Industrie- und Handelskammer bestellt Sachverständige dabei ausschließlich für Sachgebiete auf dem Gebiet der Wirtschaft.

Sachverständigenverzeichnis

  • Von der IHK Gießen-Friedberg sind derzeit ca. 40 Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt.
  • Ein bundesweites Verzeichnis können Sie unter IHK-Sachverständigenverzeichnis abrufen.

Weitere Informationen und Einblicke

In unserem Erklärvideo erfahren Sie kurz und anschaulich, was ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist und wie er arbeitet:
Ein weiteres Video beleuchtet das besonders spezialisierte Sachgebiet Hufbeschlag. Es zeigt auf, wie breit gefächert die Tätigkeitsbereiche öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sein können und gibt Einblicke in die Arbeit einer Expertin auf diesem außergewöhnlichen Fachgebiet.
© IHK GI-FB/Ann-Kathrin Oberst
Stand: 04.02.2026