Einfuhrverfahren & Zoll

Komeptenzzentrum Nigeria
Der Import von Waren nach Nigeria ist komplex und die Verfahren unterliegen häufigen Änderungen.

Im April 2015 wurde der gemeinsame Außenzolltarif der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) sowie ergänzende Schutzmaßnahmen verabschiedet.

Zertifizierung

Alle Produkte, die nach Nigeria exportiert werden sollen, bedürfen einer Zertifizierung gemäß des „Standard Organisation of Nigeria Conformity Assessment Programme“ (SONCAP) oder durch die „National Agency for Food and Drug Administration and Control“ (NAFDAC). Das Zertifikat ist zur Abwicklung der Zahlung und Einfuhr notwendig.
Die nigerianische Normenbehörde hat ihr verpflichtendes Konformitätsprogramm SONCAP (Standards Organisation of Nigeria Conformity Assessment Programme) für Importwaren überarbeitet.
Seit 01.05.2022 gibt es nur noch vier akkreditierte Prüfgesellschaften, die Waren im Namen der SON inspizieren. Ansprechpartner in Europa sind Bureau Veritas und Cotecna.  
Die Unternehmen prüfen vor dem Versand, ob regulierte Produkte den Normen und technischen Anforderungen in Nigeria entsprechen und bestätigen das mit Produkt- und Konformitätszertifikaten. Diese sind für die Zollabfertigung zwingend erforderlich.
Die Gebühren für SONCAP werden ab 01.08.2022 erhöht. Die Kosten für die Erstellung eines SONCAP-Zertifikats etwa steigen von 300 US$ auf 350 US$. Für ein Produktzertifikat für nicht registrierte Produkte sind künftig 500 US$, für registrierte Produkte 1.000 US$ und für lizenzierte Produkte 2.000 US$ zu zahlen.  
Ausgenommen von der SONCAP-Zertifizierung sind folgende Waren:
  • Lebensmittel
  • Arzneimittel
  • medizinische Produkte (ausgenommen Geräte und Maschinen)
  • als Rohstoff verwendete Chemikalien für Hersteller, die als „Bonafide Manufacturer“ registriert sind
  • militärische Ausrüstungsgüter
  • Waren, die von der nigerianischen Regierung als Schmuggelwaren klassifiziert sind
  • alle für die Einfuhr verbotenen Waren
  • Gebrauchtwaren (außer Fahrzeuge)

Import- & Devisenbeschränkungen

Es wurde der Forex-Handel beschränkt, d.h. es werden zukünftig keine Fremdwährungen für die Zahlungsabwicklung von bestimmten Waren- und Dienstleistungsimporten durch die nigerianische Zentralbank (CBN) ausgestellt. Eine Liste der von der Devisenbeschränkungen betroffen Waren ist online auf der Seite der CBN abrufbar. Importeure müssen ggf. auf eigene Devisen oder Parallelmärkte zurückgreifen. Darüber hinaus ist es derzeit nicht möglich Bargeld auf ein nigerianisches Forex-Konto einzuzahlen.
Darüber hinaus ordnet die Zentralbank seit August 2020 an, Einfuhranträge (Form M) als Voraussetzung für eine Devisenzuteilung nur dann auszustellen, wenn der nigerianische Importeur seine Waren direkt vom Hersteller bezieht. Bestellungen über Handelsunternehmen und Zwischenhändler sind somit vom Devisenzugang quasi ausgeschlossen. Form M für Zahlungen werden nur noch eröffnet, wenn der Zahlungsempfänger der „ultimate supplier of the product or service“ ist.
Wenn es unvermeidbar ist, dass der nigerianische Importeur Waren über ein Handelsunternehmen anstatt über den Hersteller bezieht („where it is unavoidable“), ist eine Genehmigung der CBN einzuholen, bevor ein Form M eröffnet wird. Hierbei sind umfangreiche Dokumente vorzulegen.
Weitere Informationen dazu stellt die GTAI bereit.

Importzoll & Einfuhrabgaben

Für alle ECOWAS-Staaten gilt ein gemeinsamer fünfstufigen Außenzoll. Derzeit gelten folgende Common External Tariffs (CET 2022-2026 ):
  • 0% für Industriemaschinen und Zubehör
  • 5% für Rohmaterialien
  • 10% für Halbfertigprodukte
  • 20% für Fertiggüter
  • 35% für Luxusgüter
Das Carnet A.T.A.-Verfahren zur vorübergehenden Verwendung von Waren wird in Nigeria nicht angewendet.

Bei der Einfuhr werden neben dem Zoll zusätzliche Einfuhrabgaben erhoben:
  • ETLS (Ecowas Trade Liberalisation Scheme): 0,5% des Zollwerts für alle Einfuhren aus Nicht-ECOWAS-Ländern
  • CISS (Comprehensive Import Supervision Scheme): 1% auf des Zollwerts zur Finanzierung der in Nigeria vorgenommenen Warenprüfung
  • Surcharge: Bei der Einfuhr müssen 7% der Zollabgaben als Gebühr gezahlt werden
Daneben gibt es weitere Einfuhrabgaben (Import Levy = LVY) für bestimmte Warengruppen.
Die Einfuhrmehrwertsteuer „Value Added Tax“ (VAT) liegt bei 5% des Zollwertes der Ware zuzüglich aller Zoll- und Einfuhrabgaben.
Die nigerianische Regierung hat zudem zum 01.05.2023 weitere fiskalpolitische Maßnahmen verabschiedet, die darauf zielen, das Wirtschaftswachstum zu fördern und den Klimawandel zu bekämpfen.
Wichtige Informationen zur Umsatzsteuer in Nigeria finden Sie auch hier.

Weitere Informationen zu Einfuhrverfahren & Zoll

Wichtige Informationen zu den Aspekten um Versand und Zoll finden Sie im Eintrag zu "Nigeria" in den "K und M" - Konsulats- und Mustervorschriften, herausgegeben vom Verlag Carl H. Dieckmann.

Generell ist auf Grund der Komplexität der Verfahren und der Häufigkeit der Änderungen in den Regularien zu empfehlen sich im Vorfeld an die AHK oder IHK zu wenden und einen kompetenten Dienstleister (Spediteur oder Steuerberater) miteinzubeziehen.
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Stand: 15.02.2024