EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus

Mit dem CBAM führt die Europäische Union schrittweise einen CO₂-Grenzausgleich ein, der Importe bestimmter emissionsintensiver Waren (u. a. Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom, Wasserstoff) erfasst. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und weltweit Anreize für emissionsärmere Produktionsprozesse zu schaffen. Für Unternehmen resultieren daraus neue Melde-, Zertifikats- und Nachweispflichten – bereits seit Beginn der Übergangsphase am 1. Oktober 2023.
Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?
• Welche Waren sind CBAM-pflichtig?
• Welche Fristen und Berichtspflichten gelten?
• Wie laufen Anmeldung und Zertifikatserwerb ab?
• Welche Ausnahmen, Vereinfachungen und – ab 2026 – geplanten Erleichterungen gibt es?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen sowie aktuelle Rechtsgrundlagen, praxisnahe Checklisten und die Kontaktdaten unserer Fachberaterinnen und Fachberater finden Sie auf unserer Informationsseite im Außenwirtschaftsportal.
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Stand: 02.10.2025