Fördermöglichkeiten von Schutzrechten

Förderung von Patentanmeldungen „WIPANO“

Das Förderprogramm „WIPANO“ ver­folgt das Ziel, die Inno­va­ti­ons­tä­tig­keit klei­ner und mitt­le­rer Unter­neh­men zu ver­bes­sern, das Wis­sen über gewerb­li­che Schutz­rechte und wissenschaftlich-technische Infor­ma­tio­nen zu ver­brei­ten sowie die wirt­schaft­li­che Ver­mark­tung von Erfin­dun­gen vor­an­zu­trei­ben.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro sowie Selbstständige der freien naturwissenschaftlich-technischen Berufe
  • Sitz in Deutschland
  • Keine Anmeldung von Patent oder Gebrauchsmuster in den letzten 3 Jahren

Was und wie wird gefördert?

  • Zuschuss bis zu 16600 Euro: bis zu 50 Prozent je Teilschritt
  • Recherche zum Stand der Technik
  • Kosten-Nutzen-Analyse
  • Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für Deutschland
  • Vorbereitungen für die Verwertung einer Erfindung
  • Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für das Ausland

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Jederzeit möglich (bis zum 31.10.2023)

Förderung von Schutzrechtsanmeldungen „KMU-Fonds“

Das Förderprogramm der EU bietet ebenfalls Zuschüsse für die Anmeldung von Schutzrechten:
Stand: 01.07.2024