Fördermöglichkeiten von Schutzrechten
Förderung von Patentanmeldungen „WIPANO“
Das Förderprogramm „WIPANO“ verfolgt das Ziel, die Innovationstätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern, das Wissen über gewerbliche Schutzrechte und wissenschaftlich-technische Informationen zu verbreiten sowie die wirtschaftliche Vermarktung von Erfindungen voranzutreiben.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro sowie Selbstständige der freien naturwissenschaftlich-technischen Berufe
- Sitz in Deutschland
- Keine Anmeldung von Patent oder Gebrauchsmuster in den letzten 3 Jahren
Was und wie wird gefördert?
- Zuschuss bis zu 16600 Euro: bis zu 50 Prozent je Teilschritt
- Recherche zum Stand der Technik
- Kosten-Nutzen-Analyse
- Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für Deutschland
- Vorbereitungen für die Verwertung einer Erfindung
- Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für das Ausland
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Jederzeit möglich (bis zum 31.10.2023)
Details und Antragsportal: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/
Förderung von Schutzrechtsanmeldungen „KMU-Fonds“
Das Förderprogramm der EU bietet ebenfalls Zuschüsse für die Anmeldung von Schutzrechten:
Stand: 01.07.2024