Informationen der britischen Regierung zur Einreise
Ab 1. Oktober 2021 ist die Einreise im Vereinigten Königreich für die meisten EU-Staatsangehörige nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich. Welche Dokumente außerdem bei einer Geschäftsreise mitgeführt werden müssen, erläutert auf einen Blick der Dienstreisecheck der GTAI.
Visa-Check:
Prüfen Sie vor Aufenthalten in Großbritannien auf der Website der britischen Regierung, ob Sie für sich oder Ihre Mitarbeiter ein Visum benötigen.
Prüfen Sie vor Aufenthalten in Großbritannien auf der Website der britischen Regierung, ob Sie für sich oder Ihre Mitarbeiter ein Visum benötigen.
Hinweise zu geschäftlichen Reisen:
Mit Stichtag 1. Januar 2021 können sich EU-Bürger und Briten nicht mehr auf die durch EU-Recht garantierte
Dienstleistungsfreiheit berufen. Das neue Handelsabkommen schafft hier kaum Erleichterungen: Zwar enthält das Abkommen in
Artikel 4.4 des Dienstleistungskapitels eine
allgemeine Regelung, dass grenzüberschreitende Dienstleistungen weiterhin erlaubt sind – sieht
jedoch für den Aufenthalt im anderen Land unter anderem eine
Zeitbegrenzung,
Qualifikationsvoraussetzungen und
Branchenbeschränkungen vor.
Der
„ Lizenzfinder” der britischen Behörden hilft bei der Ermittlung der neuen Zugangsschranken. Was die
Kranken- und Sozialversicherung betrifft, konnten sich EU und das Vereinigte Königreich auf eine Weitergeltung der Zusammenarbeit verständigen. Das bedeutet im Grundsatz: Eine entsendete Person ist auch nach dem 1. Januar 2021 im anderen Land
automatisch sozialversichert. Europäische Nachweisbescheinigungen werden dabei weiterhin anerkannt. Auch die A1-Bescheinigung gilt vorbehaltlich eines neuen Bescheingungsformulars weiterhin. Eine Entsendemeldung ist nicht erforderlich. Auch gibt es kein Höchstkontingent an Entsendetagen, wie beispielsweise bei Entsendungen in die Schweiz.
In einem
punktebasierten System (PBS) wird anhand von Faktoren wie persönliche Fähigkeiten, Sprachkenntnisse, Höhe des Einkommens oder die Branche über die
Arbeits- und Niederlassungserlaubnis entschieden. In vielen Fällen ist auch eine sogenannte
„ Sponsorship Licence” des britischen Auftraggebers notwendig. Das britische Behördenportal hat die entsprechenden
Informationen zu den neuen Visabestimmungen zusammengestellt. Für die meisten mit Entgelt verbundenen Dienstreisen kommt das sogenannte “Skilled Worker Visum” in Betracht.
Der Leitfaden
Guide for EEA business travellers möchte Klarheit darüber schaffen, was Geschäftsreisende im Vereinigten Königreich mit oder ohne Visum tun können, damit diese vor ihrer Reise in das Vereinigte Königreich gegebenenfalls ein entsprechendes Visum beantragen können.
Das Papier
Common queries leaflet for au pairs, business travellers, Erasmus+ students and those looking to come to the UK for an internship, liefert wichtige Informationen, für die genannten Gruppen für ihre Reise ins Vereinigte Königreich.
Zudem finden EU-Bürger auf der
Website GOV.UK ausführliche Informationen über das britische Einwanderungssystem inkl. Themen wie EU Settlement Scheme, Arbeiten und Studieren in Großbritannien.
Zusätzliche aktuell geltende Corona-bedingte Regeln zu Einreise, Transport, Logistik u.a. finden sich zudem auf der
Website der AHK Großbritannien.