Warenverkehr mit China

Neues Zoll-Merkblatt | FAQ

Im Handel zwischen Deutschland und China tauchen häufig Zollfragen auf. Die AHK Greater China erhält von deutschen Unternehmen viele Fragen zu Import, Export und Zoll. Die AHK hat die häufigsten Fragen und Antworten dazu in einem kleinen Merkblatt zusammengestellt. Dieses finden Sie unter “Weitere Informationen”.

Ansprechpartnerin der AHK Greater China
Frau Wu Min
Leiterin der Handelsförderung
E-Mail: wu.min@china.ahk.de

Umfangreiche Dokumentationsanforderungen

Speziell aufwendige Dokumentationspflichten bereiten deutschen Unternehmen, insbesondere aus der Anlagen- und Maschinenbaubranche, oft Schwierigkeiten.
Die Dokumentationsanforderungen erreichen dabei Dimensionen, die teilweise sogar den Umfang einer Betriebsanleitung überschreiten. Mehrfach wurde berichtet, dass vom chinesischen Zoll Angaben, wie beispielsweise Gewichtsangaben, angezweifelt und eine Änderung der Dokumente verlangt wurde. Das uneinheitliche und somit auch schwer kalkulierbare Vorgehen der chinesischen Zollbehörden zeigt sich darin, dass beispielsweise eine Änderung der Angaben erneut angezweifelt wurde. Als von Seiten des deutschen Unternehmens daraufhin jedoch ein Wiegenachweis von den chinesischen Zollbehörden verlangt wurde, konnte die Ware plötzlich ohne erneute Dokumentation abgefertigt werden. Auch Bilddokumentationen werden vermehrt verlangt (Fotografien der Kisten mit Inhalt). Diese Anforderung spielt im Speziellen im Anlagenbau eine Rolle, wo durch die Bilddokumentation der üblicherweise zahlreichen Teillieferungen ein erheblicher Mehraufwand entstehen kann.

Ursprungszeugnisse öfter angefordert

Ursprungszeugnisse werden in den letzten Jahren immer häufiger für Exporte nach China angefordert. Die Einzelheiten sollten mit dem Importeur abgeklärt werden.

Chinesischer Ursprung verlangt

Bei öffentlichen Ausschreibungen achtet China verstärkt darauf, dass auch Ware mit chinesischem Ursprung eingekauft wird. Daher kann es für Unternehmen wichtig sein zu wissen, welche Be- oder Verarbeitungen an ausländischem Vormaterial erforderlich sind, damit nach chinesischem Recht eine Ware den nichtpräferenziellen Ursprung China erfüllt.
Der Ursprung entsteht bei der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung einer Ware. Dieses Grundprinzip wenden alle Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) an, und damit auch China. Einzelheiten regelt das Dekret 122 der chinesischen Zollverwaltung. Demnach gilt die letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung als erfüllt, wenn diese zu einem sogenannten Positionswechsel führt. Dieser ist dann gegeben, wenn sich die ersten vier Stellen der Warennummer des Enderzeugnisses in mindestens einer Ziffer von den Warennummern der eingesetzten Vorerzeugnisse ohne chinesischen Ursprung unterscheiden. Basis der Beurteilung ist das Harmonisierte System.
Beispiel: Aus EU-Kunststoffgranulat der Position 3904 werden in China Kunststoffrohre der Position 3916 gefertigt. Damit ist der Positionswechsel gegeben und der Ursprung der Rohre ist China.
Von dieser Grundregel gibt es für einzelne Warengruppen Ausnahmen. Im Anhang zum Dekret 122 sind die betroffenen Warenpositionen und deren spezifischen Ursprungsregeln abgebildet. In einzelnen Fällen wird dabei eine Wertschöpfung in China von mindestens 30 % verlangt. Die Art der Berechnung ist ebenfalls im Dekret enthalten.
Beispiel: Elektrische Ventilatoren aus der Position 8414 werden in China gefertigt. Der Ab-Werk-Preis liegt bei 20 Euro. Es wird nicht-chinesisches Vormaterial im Wert von 13 Euro eingebaut. Die Wertschöpfung liegt bei 35 %. Werden die Ventilatoren auch noch in China verpackt – dies ist eine weitere Vorgabe – ist der chinesische Ursprung gegeben.

Warenmarkierung

Schwierigkeiten mit dem chinesischen Zoll gab es darüber hinaus aufgrund der fehlenden Markierung von Waren mit dem Ursprungsland. Das Vorgehen des chinesischen Zolls wurde hierbei wie folgt beschrieben:
Die Zollbeamten überprüfen zunächst die Ursprungsangaben in der Zollanmeldung und vergleichen dann, ob diese am Produkt oder der Verpackung auch sichtbar angebracht sind. Ist dies nicht der Fall, so fordert China die Vorlage eines Ursprungszeugnisses für diese Ware. Labelling wird somit zum Muss, falls kein entsprechendes Ursprungszeugnis beigebracht werden kann.

Behandlung von Holzverpackungen (ISPM 15)

Der chinesische Pflanzenschutzdienst hat die EU-Kommission darüber informiert, dass im zweiten Halbjahr 2016 bei insgesamt 219 Einfuhren aus Deutschland die Nichteinhaltung des ISPM 15 festgestellt wurde. Damit ist klar, dass die Einhaltung des ISPM 15 verstärkt überprüft wird. Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Behandlung von Holzverpackungen.
Bereits in der Vergangenheit gab es Schwierigkeiten bei Holzverpackungen:
So wurde uns beispielsweise von Lieferungen berichtet, bei denen aufgrund von gefundenen Holzresten, die natürlich keine IPPC-Kennzeichnung besaßen, der gesamte Container einer Begasung im Eingangshafen unterzogen werden musste.

Zollwertüberprüfungen, Betrachtung von Transferpreisen

Weitere Problemfälle ergaben sich bezüglich Wertangaben auf Handelsrechnungen. Dies wird in einem Beispiel aus dem Anlagenbau deutlich.
So forderte der chinesische Zoll im Gegensatz zu früheren Lieferungen eine Bewertung der Einzelteile anstatt der Anlagenkomponenten. Dabei kann es sich bei Großanlagen in Einzelfällen um mehrere tausend Teile handeln, für die nun zusätzlich in bestimmten Fällen auch noch eine CCC-Zertifizierung verlangt wurde. Der extreme Mehraufwand liegt hierbei auf der Hand. Des Weiteren kommt es vermehrt zu exzessiven Überprüfungen von Transferpreisen (internen Verrechnungspreisen) und Verträgen.  

Weitere Erfahrungen

Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass sich die Einfuhrkontrollen regional stark unterscheiden können, je nachdem an welcher chinesischen Grenzzollstelle die Ware eingeführt wird. Es empfiehlt sich in jedem Fall, im Voraus mit dem Kunden abzuklären, inwiefern zum Beispiel die Dokumentation den aktuellen chinesischen Anforderungen entspricht. Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem jeweiligen Zollagenten ist hierbei ebenfalls unabdingbar.


Quelle: IHK Region Stuttgart