US-Zölle, EU-Gegenmaßnahmen und Aufruf zur Stellungnahme
Aufruf zur Stellungnahme von Interessengruppen
Die EU-Kommission bittet um Informationen und Stellungnahmen zu den von den USA verhängten Zöllen sowie zu möglichen handelspolitischen Maßnahmen der EU in Bezug auf bestimmte aus den USA eingeführte Erzeugnisse als Reaktion darauf.
Betroffene können sich hier bis zum 26. März 2025, 12:00 Uhr, äußern und ihren Standpunkt darlegen.
Die DIHK freut sich außerdem über Praxisbeispiele und lädt Unternehmen ein, ihr abgegebenes Feedback zu teilen. Dieses kann an reinacher.anne@dihk.de gesendet werden.
Die EU-Kommission bittet um Informationen und Stellungnahmen zu den von den USA verhängten Zöllen sowie zu möglichen handelspolitischen Maßnahmen der EU in Bezug auf bestimmte aus den USA eingeführte Erzeugnisse als Reaktion darauf.
Betroffene können sich hier bis zum 26. März 2025, 12:00 Uhr, äußern und ihren Standpunkt darlegen.
Die DIHK freut sich außerdem über Praxisbeispiele und lädt Unternehmen ein, ihr abgegebenes Feedback zu teilen. Dieses kann an reinacher.anne@dihk.de gesendet werden.
Die Trump-Administration hat mit Wirkung zum 12. März 2025 Zölle von bis zu 25 Prozent auf Einfuhren von Stahl, Aluminium und bestimmten stahl- und aluminiumhaltigen Erzeugnissen aus der EU und anderen Ländern verhängt. Details hierzu finden Sie in den Mitteilungen „Import Duties on Imports of Steel and Steel Derivative Products“ und „Import Duties on Imports of Aluminum and Aluminum Derivative Products” der "US Customs and Border Protection". Dort aufgeführt sind auch Übersichten der jeweils betroffenen Produkte.
Als Reaktion darauf hat die EU-Kommission eine Reihe von Gegenmaßnahmen eingeleitet, um europäische Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher vor den Auswirkungen dieser, laut Kommission, ungerechtfertigten Handelsbeschränkungen zu schützen. Dabei verfolgt sie einen zweistufigen Ansatz:
Zunächst wird die Kommission die aktuelle Aussetzung bestehender Zusatzzölle gegen die USA für 2018 und 2020 auslaufen lassen, sodass die Zusatzzölle ab 1. April 2025 wieder in Kraft treten. Diese zielen auf eine Reihe von US-Produkten ab, die den wirtschaftlichen Schaden für EU-Stahl- und Aluminiumexporte im Wert von 8 Mrd. EUR ausgleichen:
Als Reaktion darauf hat die EU-Kommission eine Reihe von Gegenmaßnahmen eingeleitet, um europäische Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher vor den Auswirkungen dieser, laut Kommission, ungerechtfertigten Handelsbeschränkungen zu schützen. Dabei verfolgt sie einen zweistufigen Ansatz:
Zunächst wird die Kommission die aktuelle Aussetzung bestehender Zusatzzölle gegen die USA für 2018 und 2020 auslaufen lassen, sodass die Zusatzzölle ab 1. April 2025 wieder in Kraft treten. Diese zielen auf eine Reihe von US-Produkten ab, die den wirtschaftlichen Schaden für EU-Stahl- und Aluminiumexporte im Wert von 8 Mrd. EUR ausgleichen:
- Zusätzliche Zölle in Höhe von zehn, 25, 35 beziehungsweise 50 Prozent auf Einfuhren bestimmter Waren gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886;
- Zusatzzölle in Höhe von 4,4 und 7 beziehungsweise 20 Prozent auf ausgewählte Waren gemäß Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2020/502.
Zweitens legt die Kommission als Reaktion auf die neuen US-Zölle, die EU-Ausfuhren im Wert von mehr als 18 Mrd. EUR betreffen, ein Paket neuer Gegenmaßnahmen für US-Ausfuhren vor. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Warenliste mit gewerblichen Waren wie Stahl- und Aluminiumprodukten, Textilien oder Lederwaren, aber auch landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Nüssen, Zucker und Rindfleisch wird nach einer Konsultation mit Interessengruppen finalisiert und Mitte April in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet.
Quellen: DIHK, GTAI