ICC-Force-Majeure-Klausel für internationale Verträge

Der höheren Gewalt ("Force Majeure") werden im internationalen Handel unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse zugeordnet, die außerhalb der Kontrolle aller an einem Handelsgeschäft Beteiligten liegen und die unter den gegebenen Umständen mit angemessenen, zumutbaren Mitteln nicht zu vermeiden waren. Dazu gehören z. B. Kriege, Bürgerkriege, Revolutionen, Erdbeben, Hurrican, Feuer oder Pandemien. In diesen Fällen entfällt die Lieferverpflichtung.
Force Majeure wird je nach den von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung entwickelten Grundsätze jedoch höchst unterschiedlich interpretiert. Daher bietet die ICC eine Force Majeure-Klausel an, um Vertragspartner die Einigung auf einen international akzeptierten Text zu erleichtern.
Mit der Aufnahme der Klausel vereinbaren die Vertragspartner, dass in Fällen höherer Gewalt die Inanspruchnahmen aus Verpflichtungen entfallen.
Die ICC-Kausel gibt es sowohl als Lang- als auch als Kurzversion, für die Aufnahme in den Vertrag genügt der Hinweis: "Die ICC-Klausel über höhere Gewalt (Lang- bzw. Kurzversion) ist Bestandteil des vorliegenden Vertrags".
Quelle: ICC Germany