Änderung des AWG und der AWV

Erstes Sanktionsdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten

Am 28. Mai 2022 ist das erste Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SDG I) in Kraft getreten. Es beinhaltet u.a. Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG).
Welche Änderungen dies genau beinhaltet erfahren Sie hier.

Meldung vom 9. September 2021

Mit der Ersten Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung (1. AWG/AWV-Änderungsverordnung) vom 25. August 2021 werden in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) die Verweise auf die bisher geltende Verordnung (EG) Nr. 428/2009 durch Verweise auf die neue EU-Dual-Use-VO ersetzt. 
Außerdem enthält die 1. AWG/AWV-Änderungsverordnung Regelungen, Nordirland bei der Anwendung von Genehmigungspflichten wie ein Teil der Europäischen Union zu behandeln. Überdies wird eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Antennen konstruiert für die Verwendung im Zusammenhang mit Raumfahrzeugen eingeführt (neue Ziffer 9A904 Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste). Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit werden zudem die verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum Warenausgang präzisiert.
Die Änderungen treten zum 9. September 2021 in Kraft.
Quelle: BAFA