Zollvorteile für Entwicklungsländer und registrierter Exporteur (REX)

1. Wie funktioniert der registrierte Exporteur (REX) aus Entwicklungsländern?

Exportierende Unternehmen in Entwicklungsländern werden von der dortigen Zollverwaltung in eine Datenbank eingetragen und erhalten eine Registriernummer. Die Unternehmen sind dann Registrierter Exporteur (REX) und können Erklärungen zum Ursprung auf Handelsdokumenten auch für Warensendungen über 6.000 Euro abgeben (REX-System). Diese Erklärung ersetzt die bisherigen Ursprungszeugnisse Form A.
Die EU hat eine Übersicht und einen Zeitplan bereitgestellt, der anzeigt, wann welches APS-Land dem REX-System planmäßig beigetreten ist und wann die Übergangsfrist geendet hat. Seit dem Ende der Übergangsfrist sind nur noch REX-Erklärungen gültig. Wenn ein Land die Registrierung verpasst hat, was bei einigen Ländern der Fall ist, können in diesem Land keine gültigen Präferenznachweise mehr ausgestellt werden. Für die Importe fällt dann der Regelzollsatz an. Auf Antrag des Landes war eine Verlängerung wegen Covid-19 bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Die sogenannten Überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) werden seit Anfang 2020 ebenfalls auf das REX-System umgestellt.

2. REX-Länder

Für die nachstehend genannten Länder gilt seit 1. Juli 2018 ausschließlich das REX-System:
Afghanistan, Armenien, Äthiopien, Angola, Bangladesch, Benin, Bolivien, Burkina Faso, Burundi, Bhutan, Cook-Inseln, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Indien, Indonesien, Jemen, Kap Verde, Kenia, Kiribati, Kirgistan, Komoren, Kongo, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mali, Malawi, Mauretanien, Mongolei, Mozambique, Myanmar, Nepal, Niger, Nigeria, Niue, Pakistan, Philippinen, Ruanda, Sambia, Salomonen, Senegal, Sierra Leone, Sao Tomé und Príncipe, Sudan, Sri Lanka, Tadschikistan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Usbekistan, Vanuatu, Vietnam*.
Bei der Einfuhr in die EU werden Zollvorteile nur gewährt, wenn als Präferenznachweis eine Erklärung zum Ursprung vorgelegt wird. Für Warensendungen über 6.000 Euro muss diese von einem REX ausgefertigt sein. Ursprungszeugnisse Form A aus diesen Ländern werden nicht mehr akzeptiert. Kambodscha wurde wegen Menschenrechtsverletzungen aus dem APS ausgeschlossen.
*Vietnam scheidet zum 1. Januar 2023 aus. Zollvorteile basieren dann auf dem Handelsabkommen EU-Vietnam.

3. Warenspezifische Aussetzung von Zollvorteilen in Indien

Wettbewerbsfähige Sektoren können von Zollvorteilen ausgeschlossen werden. Bis Ende 2022 gilt die Verordnung (EU) 2019/249. Ab Januar 2023 gilt die Verordnung (EU) 2022/1039.
Ab 1. Januar 2023 gilt folgendes:
  • neue APS-Zollvorteile für Fahrzeuge und Teile (Abschnitt S-17b; Kapitel 87-89 HS) aus Indien
  • Wegfall von APS-Zollvorteilen für Kunststoffe (APS Abschnitt S-7a; Kapitel 39 HS), Lederwaren und Pelze (Abschnitt S-8b; Kapitel 43 HS), Waren aus Steinen, Zement, Keramik, Glas und Glaswaren (Abschnitt S-13; Kapitel 68-70 HS), Maschinen (Abschnitt S-16; Kapitel 84, 85 HS)
Bitte beachten Sie, dass Erstattungen von gezahlten Zöllen für diese Waren nur bis Ende 2022 möglich sind (Eingang beim Hauptzollamt). Erstattungen kommen beispielsweise in Frage, wenn bei der Einfuhr die Präferenznachweise gefehlt haben. Fehlende Präferenznachweise sollten also bald nachgereicht werden.

4. Wie lautet der Wortlaut der REX-Erklärung zum Ursprung?

Als Ursprungsnachweis dient eine „Erklärung zum Ursprung“. Diese kann bei Sendungswerten bis 6.000 Euro von jedermann abgegeben werden, über 6.000 Euro nur vom REX. Der Wortlaut ergibt sich aus Anhang 22-07 der Verordnung (EU) 2015/2447 (UZK-IA). Die Erklärung muss nicht unterschrieben werden. Sie muss aber einen Hinweis auf das Ursprungskriterium und die HS-Position der gelieferten Waren enthalten.
  • Bei vollständig gewonnenen oder hergestellten Erzeugnissen ist der Buchstabe „P“ anzugeben.
  • Bei in ausreichendem Maße be- oder verarbeiteten Erzeugnissen ist der Buchstabe „W“, gefolgt von einer Position des Harmonisierten Systems, anzugeben.
Wenn der ausländische Lieferant einen falschen Wortlaut verwendet, führt dies dazu, dass keine Präferenz gewährt wird. Weitere Informationen zum REX im Warenverkehr mit APS- und ÜLG-Staaten stellt der Zoll auf seiner Website bereit.

5. REX-Nummer

Ein REX ergänzt die Erklärung zum Ursprung um seine Registriernummer. Mit der Registrierung erfolgt der Eintrag in eine Online-Datenbank. Die Validierung der Nummern erfolgt über eine Datenbank im Internet.

6. Wann muss sich ein deutsches Unternehmen als REX registrieren lassen?

Warenverkehr mit APS-Staaten

Die Registrierung ist für Unternehmen in der EU mit folgenden Konstellationen erforderlich:
  • EU-Ursprungswaren werden zum Zweck der Weiterverarbeitung in einen APS-Staat geschickt (mit Präferenznachweis) und gehen anschließend wieder mit Präferenz zurück in die EU (bilaterale Kumulation).
  • APS-Ursprungswaren werden durch einen Wiederversender in der EU mit einem Ersatz-Präferenznachweis versendet.
In diesen Fällen weisen die Exporteure in der EU die Präferenz künftig über die Erklärung zum Ursprung nach. Um diese abgeben zu können, müssen sie als Registrierter Ausführer erfasst sein. Die Registrierung erfolgt über ein Formular beim zuständigen Hauptzollamt.
Die Zollverwaltung informiert umfassend über den Registrierten Ausführer im Zusammenhang mit dem APS-System.

Warenverkehr mit ÜLG

Der Warenverkehr mit den Überseeischen Ländern und Gebieten wurde zum Jahresbeginn 2020 ebenfalls auf den REX umgestellt. Es handelt sich um eine einseitige Präferenz beim Import. Die Notwendigkeit einer Registrierung als EU-Unternehmen ist nicht erkennbar.

7. Verwendung des REX für zweiseitige Handelsabkommen

Die EU setzt den REX auch mehr und mehr in bilateralen Handelsabkommen ein, anstelle der Bewilligung als Ermächtigter Ausführer. Die Handelsabkommen mit Kanada (CETA), Japan, Vietnam und auch das Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich sind die ersten Anwendungsfälle. Die Ursprungserklärung für die zweiseitigen Abkommen hat einen anderen Wortlaut als die REX-Erklärung mit APS-Staaten. Einen Vergleich zwischen Ermächtigtem Ausführer und REX finden Sie hier.