Spionage und Sabotage: Aktuelle Hinweise für Unternehmen
Sabotagehandlungen gegen die Energieversorgung und Ausspähaktivitäten, etwa durch Drohnenüberflüge, stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Nachfolgend werden Hinweise und Handlungsempfehlungen zu beiden Themenbereichen bereitgestellt.
Sabotage von Energieinfrastrukturen
Angriffe auf Energieinfrastrukturen können erhebliche Auswirkungen auf die Energieversorgung und die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen haben.
Brandanschläge auf das Berliner Stromnetz verdeutlichen dies: Nach einem Angriff auf eine Umspannanlage kam es zu einem mehrtägigen Stromausfall, von dem rund 45.000 Haushalte und etwa 2.200 Unternehmen betroffen waren. Auch Einrichtungen der kritischen Versorgung, darunter Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, waren beeinträchtigt.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Verfassungsschutz einen Sicherheitshinweis zu Gefährdungen durch Sabotage, Spionage und Cyberangriffe veröffentlicht. Die Empfehlungen richten sich an Unternehmer, Sicherheits- und Personalverantwortliche sowie Beschäftigte.
Unternehmen sollten insbesondere:
- ihr Risikomanagement für physische Sicherheit und IT-Sicherheit überprüfen
- kritische Anlagen und Systeme angemessen absichern
- Mitarbeitende für sicherheitsrelevante Auffälligkeiten sensibilisieren
- klare Melde- und Eskalationswege etablieren
Download:
Der vollständige Sicherheitshinweis des Bundesamts für Verfassungsschutz steht Ihnen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung.
Der vollständige Sicherheitshinweis des Bundesamts für Verfassungsschutz steht Ihnen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung.
Spionage durch Drohnen
Drohnenüberflüge können der Ausspähung von Betriebsabläufen und Infrastrukturen dienen. Unternehmen sollten entsprechende Vorfälle ernst nehmen und systematisch erfassen.
Die Initiative Wirtschaftsschutz hat hierzu eine Handreichung veröffentlicht. Sie unterstützt Unternehmen dabei, Drohnensichtungen zu erkennen, zu dokumentieren und an die zuständigen Behörden zu melden.
Wesentliche Hinweise:
- Drohnensichtungen dokumentieren und sichern
- Vorfälle unverzüglich an die örtliche Polizei melden
- interne Meldewege und Zuständigkeiten festlegen
Aktive Gegenmaßnahmen gegen Drohnen sind nicht zulässig. Maßnahmen beschränken sich auf Beobachtung, Dokumentation und Meldung.
Download:
Die Handreichung zum Umgang mit Drohnensichtungen steht Ihnen hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 323 KB)zur Verfügung.
Die Handreichung zum Umgang mit Drohnensichtungen steht Ihnen hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 323 KB)zur Verfügung.