Personenbeförderungsrecht

Ein Jahr PBefG-Novelle und noch immer offene Fragen

Das am 1. August 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts brachte insbesondere für Taxi- und Mietwagenunternehmen, aber auch für Unternehmen des ÖPNV zahlreiche neue Vorgaben und Anforderungen mit sich. Einige der neuen Regelungen und Vorschriften warten dabei weiterhin auf ihre Umsetzung.
Hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen:
  • Vermittlungsplattformen unterliegen zukünftig auch dem PBefG
  • Pflicht zur Übermittlung von statischen und dynamischen Mobilitätsdaten
    (ausgenommen sind nur Einzelunternehmen)
  • Taxi:
    • ausgeweitete Regelungsbefugnisse für Genehmigungsbehörden – Festpreise, Tarifkorridore, Barrierefreiheit
    • statt Fahrpreisanzeiger auch softwarebasierte Systeme möglich
    • Wegfall der Ortskundeprüfung
    • Ausrüstpflicht mit Navigationssystem oder entsprechender Softwareanwendung
  • Mietwagen:
    • Rückkehrpflicht bleibt, mit möglichen Ausnahmen in großflächigen Gemeinden
    • ausgeweitete Regelungsbefugnisse für Genehmigungsbehörden – Festlegung von Abstellorten, Tarifvorgaben (Mindestentgelt)
    • Kennzeichnungspflicht – Schild mit Ordnungsnummer
  • neue Verkehrsformen:
    • Linienbedarfsverkehr – § 44 („Rufbus“ ohne festen Linienverlauf, im Rahmen des ÖPNV-Tarifs)
    • gebündelter Bedarfsverkehr – § 50 (sogenanntes „Ride-Pooling“)
      • ist eigenwirtschaftlich organisiert
      • Beförderung mit Pkw
      • mehrere Beförderungsaufträge mit ähnlichen Fahrtstrecken werden gebündelt
      • nur auf vorherige Bestellung
      • Beförderung innerhalb der Betriebssitzgemeinde (Genehmigungsbehörde kann Ausnahmen regeln)
      • keine Rückkehrpflicht (ABER – Genehmigungsbehörde kann diese anordnen)
      • keine Betriebs-, Tarif- und Beförderungspflicht
  • für Fahrer von Taxen, Mietwagen und im gebündelten Bedarfsverkehr ist zukünftig ein Nachweis der Fachkunde notwendig
Vor allem zwei Themen sind dabei weiterhin unklar:

So gibt es bisher (Stand: 8. September 2022) weiterhin keine Umsetzung der Regelung zum Fachkundenachweis für Fahrer von Taxen, Mietwagen und im gebündelten Bedarfsverkehr.

Und beim Thema Mobilitätsdaten steht zwar mittlerweile die Plattform des Bundes, die sogenannte Mobilithek (https://mobilithek.info), an welche die Daten übermittelt werden sollen. Unternehmen können sich hier registrieren und ihre „statischen Daten“ (z. B. Name, Kontaktdaten etc.) melden. Die Übermittlung der dynamischen Mobilitätsdaten (z. B. Taxi-Verfügbarkeit) ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://mobilithek.info/blog/nachlese-mobilithek-webinar
Eine Zusammenfassung der Änderungen im Personenbeförderungsrecht sowie den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter ‚Weitere Informationen‘.