Erhöhung der Lkw-Maut beschlossen

Übersicht der Mauttarife

Am 20. Oktober 2023 hat der Deutsche Bundestag das „Dritte Gesetze zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Damit einher geht zum einen die Einführung einer CO2-Komponente zum 1. Dezember 2023, die zu einer drastischen Erhöhung der Mautgebühren führen wird und zum anderen die Ausweitung der Maut auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 t zum 1. Juli 2024.
Die IHK Ostthüringen und die gesamte IHK-Organisation standen dem Gesetz seit der Vorlage des ersten Entwurfes im Frühjahr 2023 sehr kritisch gegenüber.
Kritisiert wurden dabei insbesondere die folgenden Punkte:
  1. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung zum 1. Dezember 2023.
  2. Die Doppelbelastung des Verkehrsgewerbes durch das Zusammenwirken des CO2-Preises auf Kraftstoffe und den zusätzlichen Mautteilsatz für CO2-Emissionen.
  3. Die Möglichkeit den Mautteilsatz für Infrastrukturkosten auf bestimmten, „besonders belasteten“ Strecken temporär anzupassen.
  4. Die Nichtberücksichtigung der mangelnden Verfügbarkeit lokal emissionsfreier Fahrzeuge sowie des fehlenden Markthochlaufs der Elektromobilität im schweren Nutzfahrzeugbereich.
  5. Die Einführung einer Mautpflicht für Nutzfahrzeuge ab 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse weit vor deren europarechtlicher Notwendigkeit.
  6. Die Aufhebung der Zweckbindung eines Anteils der Mautgebühren trotz des weiterhin sehr hohen Investitionsbedarfs bei den Bundesfernstraßen.
Trotz der zahlreichen Argumente gegen den Beschluss des Gesetzentwurfes in der vorliegenden Form hat der Bundestag diesen nun beschlossen und die Unternehmen müssen die Folgen tragen.
Das Transportgewerbe erfüllt als Schlüsselbranche eine wichtige Funktion für die gesamte Wirtschaft. Gerade im Nahverkehr ist Transportraum bereits heute knapp, jede weitere Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsgewerbes ist daher Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung.
Die Unternehmen sind letztlich gezwungen, die höheren Mautkosten an Kunden und Auftraggeber weiterzugeben. Gerade im Transportgewerbe erlaubt die Ertragslage keine zusätzlichen Belastungen. Dies gilt vor allem auch deshalb, weil mit dem politisch gewollten und auch mit Hilfe der Mauterhöhung forcierten Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge enorme Kosten auf die Branche zu kommen werden.