Studie: Mit Kameras und KI gegen Ladendiebstahl
Mit Unterstützung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat das Forschungsinstitut ibi research zwischen September 2025 und Januar 2026 das Phänomen Ladendiebstahl und die Rahmenbedingungen für wirkungsvolle Gegenmaßnahmen untersucht. Ziel der Studie ist es, für das Thema zu sensibilisieren, praxisnahe Handlungsoptionen zu entwickeln und politische Empfehlungen abzuleiten.
Das handfeste und wachsende Geschäftsrisiko betrifft Betriebe aller Größenklasse und Bereiche – vom Innenstadt-Einzelhandel bis zum großflächigen Anbieter: Laut ibi research waren 2024 mehr als 50 Prozent der Handelsunternehmen innerhalb der vergangenen zwölf Monate von Diebstählen betroffen; rund 60 Prozent der Inventurverluste entstehen demnach durch Kundendiebstahl – der in der Regel unaufgeklärt bleibt. Schäden verursacht nicht nur der Verlust der Ware, darüber hinaus entstehen zusätzliche Sicherheitskosten und Belastungen für die Mitarbeitenden, die zunehmend von aggressivem Verhalten, Bedrohungen und körperlichen Übergriffen berichten.
Potenziale und Grenzen der Überwachung
Ein Kameraeinsatz kann in dieser Situation Täter abschrecken, Beweismittel für Polizei und Justiz liefern sowie ein Gefühl subjektiver Sicherheit für das Personal schaffen. Gleichzeitig ist Videotechnik datenschutzrechtlich sensibel..
Die Studie "Kameraeinsatz im Einzelhandel – Chancen und Grenzen der Ladendiebstahlprävention" analysiert Formen des Ladendiebstahls sowie die Täterstruktur und bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen eines Kameraeinsatzes im Handel. Was ist in puncto Datenminimierung, Zweckbindung oder Transparenz zu beachten? Welche Rechte haben die Betroffene, deren personenbezogene Daten erfasst werden, welche Dokumentationspflichten bestehen für die Betriebe?
Forderungen an die Politik
Zentrale Erwartungen des Handels an Gesetzgeber und Behörden lassen sich auf Grundlage der Untersuchung so bündeln:
Praxistaugliche und einheitliche Datenschutzvorgaben
Unternehmen wünschen sich klare, bundesweit und europäisch konsistente Regeln für Speicherdauern, Außenüberwachung, den Umgang mit Risikobereichen und für KI-gestützte Videoanalyse. Ziel ist kein "Weniger" an Datenschutz, sondern mehr Anwendungssicherheit.
Rechtssicherheit für typische Risikozonen
Kassenbereiche, Eingänge, Wareneingang oder Parkplätze sind in der Praxis zentrale Schauplätze von Diebstählen und Übergriffen. Die heutige Rechtslage ermöglicht dort nicht immer den Kameraeinsatz, den Unternehmen für notwendig halten. Die DIHK adressiert diese Diskrepanz im Dialog mit Politik und Aufsicht.
Klare Perspektiven für KI-Systeme
Handelsunternehmen sehen Potenzial, verdächtige Muster früher zu erkennen und Wiederholungstäterinnen und -täter besser zu identifizieren, ohne flächendeckende Überwachung zu etablieren. Sie fordern testbare Rechtsmodelle, definierte Pilotprojekte und klare Grenzen statt einer faktischen Blockade.
Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen
Besonders kleinere Betriebe haben Schwierigkeiten, technische Angebote zu bewerten und datenschutzkonforme Systeme zu implementieren. Gefordert werden neutrale Beratungsangebote, verständliche Leitfäden, geprüfte Standards und Zugang zu vertrauenswürdigen Lösungen.
Sachliche öffentliche Kommunikation
Viele Unternehmen erleben, dass die öffentliche Debatte den Fokus stark auf Risiken legt. Sie wünschen sich eine faktenbasierte Kommunikation, die sowohl die Schutzfunktion von Kameras als auch die Bedeutung von Grundrechten abbildet – anstatt den Eindruck zu vermitteln, Datenschutz und Sicherheit stünden grundsätzlich gegeneinander.
Die gesamten Ergebnisse der Studie sind abrufbar auf der Website von ibi research.