Sonderregelung für 24/7-Läden auf dem Weg – weiterer Reformbedarf besteht
Das Kabinett hat am 13. Januar 2026 den Entwurf zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes beschlossen. Zentrales Element ist die Einführung einer Ausnahmeregelung für Verkaufsstellen ohne Personaleinsatz (24/7-Läden).
Laut dem Entwurf ist die Öffnung von 24/7-Läden an Sonn- und Feiertagen künftig unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
- die Verkaufsfläche beträgt höchstens 400 Quadratmeter (ggf. durch Abtrennung),
- das Warensortiment umfasst ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs,
- der 24/7-Laden befindet sich in Grundzentren oder in Gemeinden bzw. Ortsteilen mit bis zu 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von Gemeinden, die als Mittel- oder Oberzentren eingestuft sind,
- kein Einsatz von Verkaufs-, Beratungs- oder sonstigem Personal.
Die genannten Einschränkungen gelten für den Sonn- und Feiertagsbetrieb. Während der allgemeinen Ladenöffnungszeiten (Montag 0.00 Uhr bis Sonnabend 20.00 Uhr) können die Verkaufsstellen mit Personal und ohne Flächen- oder Warenbegrenzung betrieben werden.
Der Gesetzesentwurf wird nun zur Beratung und Abstimmung in den Thüringer Landtag eingebracht.
Die IHK Ostthüringen zu Gera macht sich seit geraumer Zeit für eine Modernisierung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes stark. Dazu zählt unter anderem die Schaffung von Rechtssicherheit für 24/7-Läden.
Der nun im Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf greift diese IHK-Forderung auf, bleibt aber weit hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurück.
Im Einzelnen fordert die IHK Ostthüringen zu Gera in Bezug auf das Ladenöffnungsgesetz:
- den Verzicht auf Vorgaben zur maximalen Verkaufsfläche, zum Warensortiment und zur Einwohnerzahl des betreffenden Ortes für die Sonn- und Feiertagsöffnung von 24/7-Läden.
- die Aufhebung der Bestimmung zur Samstagsarbeit für Arbeitnehmer in Verkaufsstellen
(§ 12 Abs. 3 ThürLadÖffG), die ein bundesweit einmaliges Beschäftigungsverbot an mindestens zwei Samstagen im Monat vorschreibt. Diese Regelung schränkt nicht nur die Flexibilität der Unternehmen ein, sondern benachteiligt auch Beschäftigte, die am Samstag arbeiten möchten, um unter der Woche z. B. für Familie oder Studium verfügbar zu sein.
- die Vereinfachung der Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage. Insbesondere ist die Beschränkung auf den ersten oder zweiten Adventssonntag (§ 10 Abs. 2 ThürLadÖffG) aufzuheben und die Möglichkeit zur Ladenöffnung an einem weiteren Adventssonntag zu schaffen.
Fazit:
Der Einzelhandel benötigt rechtliche Planungssicherheit, flexiblere Regelungen und weniger bürokratische Hürden, um auf veränderte Konsumgewohnheiten und Herausforderungen wie Personalmangel reagieren zu können. Die IHK Ostthüringen zu Gera wird nicht lockerlassen und sich weiter für ein zeitgemäßes, praxisnahes Ladenöffnungsgesetz einsetzen.
Der Einzelhandel benötigt rechtliche Planungssicherheit, flexiblere Regelungen und weniger bürokratische Hürden, um auf veränderte Konsumgewohnheiten und Herausforderungen wie Personalmangel reagieren zu können. Die IHK Ostthüringen zu Gera wird nicht lockerlassen und sich weiter für ein zeitgemäßes, praxisnahes Ladenöffnungsgesetz einsetzen.