Neue Preisangabenverordnung gilt ab Mai 2022

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/2161 hat das Bundeskabinett Ende 2021 die Neufassung der Preisangabenverordnung (PAngV) beschlossen. 
Die Novelle beinhaltet unter anderem neue Regelungen für die Bekanntgabe von Preisermäßigungen. Verbraucher sollen so Rabatte für Waren künftig besser einordnen können. Verhindert werden soll, dass bei der Bekanntgabe von Preisermäßigungen auf vorherige Preise Bezug genommen wird, ohne dass diese von Verbraucherinnen und Verbrauchern so verlangt wurden. Auch einer kurzzeitigen Anhebung von Preisen vor einer Preisermäßigung soll ein Riegel vorgeschoben werden.
Außerdem wird der Abverkauf leicht verderblicher oder kurz haltbarer Waren erleichtert. Weitere Änderungen betreffen die Mengeneinheiten für die Angabe von Grundpreisen und die Selbstabfüllung flüssiger loser Ware durch Verbraucher, etwa in Unverpackt-Läden.
Die geänderte PAngV ist am 28. Mai 2022 in Kraft getreten.
Einzelheiten zu den Neuregelungen finden Sie hier und in der Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Den kompletten Verordnungstext können Sie im Bundesgesetzblatt einsehen (BGBl. I Jahrgang 2021 Nr. 79 vom 23. November 2021, S. 4921 – 4931).