Hinweise zum Verbraucherrecht für Online-Händler

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das am 13. Juni 2014 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie regelt, welche Informationen insbesondere Online-Händler in ihren Onlineshops in Sachen Verbraucherschutz bereitstellen müssen.
Dies gilt speziell für die Informationspflichten der Händler und das Widerrufsrecht. Neben Online-Händlern sind von den Regelungen aber auch andere Fernabsatzkanäle, wie beispielsweise Katalog- oder Telefonversand betroffen.
Von wesentlicher Bedeutung sind beispielweise ausführliche Informationen zum Widerrufsrecht, die für den Verbraucher zur Verfügung stehen müssen. Die einfache Zurücksendung der Ware durch den Verbraucher muss durch den Händler nicht mehr als Widerruf anerkannt werden. Die Informationspflichten regeln außerdem wo und wie Händler zum Beispiel über Zahlungsmöglichkeiten oder Lieferbeschränkungen informieren müssen.
Einen Überblick über die umfangreichen Regelungen verschafft der Leitfaden ”Rechtssichere Internetseiten & Online Shops – DSGVO-konform” von saarland.innovation&standort e. V. (saaris).