Einheitlicher Ansprechpartner
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) ist ein
Dienstleister für Existenzgründer, Unternehmen und Dienstleistungsempfänger.
Er erleichtert den Kontakt zu den zuständigen Behörden.
Er erleichtert den Kontakt zu den zuständigen Behörden.
Gesetzliche Grundlage dafür ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) vom 12. Dezember 2006. Die Inanspruchnahme des Services ist in jedem Falle freiwillig und steht sowohl Inländern als auch Bürgern anderer EU-Staaten zur Verfügung.
Welchen Service bieten Ihnen die Beratungscenter?
- Informationen zur Aufnahme und Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit
- Herstellung von Kontakten zwischen Dienstleister und der zuständigen Behörde
- Informationen an Dienstleister, welche Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme, Ausübung und Abmeldung zu erfüllen sind
- Informationen über den Zugang zu öffentlichen Registern und Datenbanken
- Koordinierung von Anliegen gegenüber der zuständigen Stelle und Behörde
- Entgegennahme und Weiterleitung sowie Rückmeldung der Korrespondenz
bei fehlenden Unterlagen nach Aufforderung durch die zuständige Behörde - Auskunft zum jeweiligen Bearbeitungsstand
Welche Verfahren sind möglich?
- Allgemeine Meldeverfahren rund um die An-, Um-, Abmeldung eines Gewerbes
- Einholen von Genehmigungen
- Beratung und Hilfe bei der Eintragung in Berufsrollen
- Eintragung in Register
- Einholung von Auskünften
- Anerkennung der Berufsqualifikation von Bürgern aus der EU und dem EWR
Was bleibt ausgenommen?
- Finanz-, Gesundheits-, Sozial und Verkehrsdienstleistungen
- Baugenehmigungsverfahren
- Steuer- und Arbeitsrecht
Wie erfolgt die Inanspruchnahme?
- Über die Unterstützungseinrichtungen bei den Thüringer IHKs und HWKs
persönlich im EA-Beratungscenter, per E-Mail, Fax oder Telefon - Online über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (THAVEL)