Neun Goldene Rampenregeln

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat gemeinsam mit den deutschen Industrie- und Handelskammern und in Abstimmung mit der verladenden Wirtschaft so genannte „Neun Goldene Rampenregeln“ erarbeitet.
Beim Thema Laderampe gibt es aus Sicht aller Beteiligten meist großes Verbesserungspotential. Dies gilt sowohl für die zeitliche und technische Organisation und den Ablauf der Ladevorgänge, als auch mit Blick auf den persönlichen Umgang.
Mit den „9 Goldenen Rampenregeln“ hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) einen Leitfaden veröffentlicht der versucht, Ansätze zur Lösung der bestehenden Probleme an den Laderampen aufzuzeigen.

Die „9 Goldenen Rampenregeln“ in Kürze:

Regel 1
Ausreichende Kapazitäten an den Laderampen sicherstellen
Regel 2
Ausreichend Parkraum für Wartezeit und Vorabfertigung bereithalten
Regel 3
Ausreichende Rampenöffnungszeiten gewährleisten
Regel 4
Vereinbarte Zeitfenster einhalten
Regel 5
Informationsfluss verbessern
Regel 6
Vorhaltung von Tauschpaletten sicherstellen
Regel 7
Zuständigkeit für Be- und Entladung klar regeln
Regel 8
Persönlichen Umgang verbessern
Regel 9
Sprachkompetenz von Fahrern und Ladepersonal verbessern
Die ausführliche Version der Rampenregeln finden Sie unter ‘Weitere Informationen’.