Werk- oder Güterkraftverkehr
Online-Check
Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für
eigene Zwecke eines Unternehmens und unterliegt keiner Erlaubnispflicht gem. § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Wenn Sie Werkverkehr betreiben, muss dies
vor Beginn der ersten Beförderung dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
angemeldet werden. Das BAG führt eine
Werkverkehrsdatei über alle im Inland niedergelassenen Unternehmen, die Werkverkehr mit Lastkraftwagen, Zügen (Lastkraftwagen und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt.
Weitere Informationen finden Sie auf der
Internetseite des BAG oder erhalten Sie bei der für Thüringen zuständigen
Außenstelle des BAG in Erfurt.
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