Einheitlicher Ansprechpartner

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) ist ein Dienstleister für Existenzgründer, Unternehmen und Dienstleistungsempfänger.
Er erleichtert den Kontakt zu den zuständigen Behörden.
Gesetzliche Grundlage dafür ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) vom 12. Dezember 2006. Die Inanspruchnahme des Services ist in jedem Falle freiwillig und steht sowohl Inländern als auch Bürgern anderer EU-Staaten zur Verfügung.
Welchen Service bieten Ihnen die Beratungscenter?
  • Informationen zur Aufnahme und Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit
  • Herstellung von Kontakten zwischen Dienstleister und der zuständigen Behörde
  • Informationen an Dienstleister, welche Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme, Ausübung und Abmeldung zu erfüllen sind
  • Informationen über den Zugang zu öffentlichen Registern und Datenbanken
  • Koordinierung von Anliegen gegenüber der zuständigen Stelle und Behörde
  • Entgegennahme und Weiterleitung sowie Rückmeldung der Korrespondenz
    bei fehlenden Unterlagen nach Aufforderung durch die zuständige Behörde
  • Auskunft zum jeweiligen Bearbeitungsstand
Welche Verfahren sind möglich?
  • Allgemeine Meldeverfahren rund um die An-, Um-, Abmeldung eines Gewerbes
  • Einholen von Genehmigungen
  • Beratung und Hilfe bei der Eintragung in Berufsrollen
  • Eintragung in Register
  • Einholung von Auskünften
  • Anerkennung der Berufsqualifikation von Bürgern aus der EU und dem EWR
Was bleibt ausgenommen?
  • Finanz-, Gesundheits-, Sozial und Verkehrsdienstleistungen
  • Baugenehmigungsverfahren
  • Steuer- und Arbeitsrecht
Wie erfolgt die Inanspruchnahme?
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