Nr. 154013185

Zollrechtliche Exportabwicklungen und IT-Abwicklungen in ATLAS

Veranstaltungsdetails

 

Elektronische Zollanmeldungen von Exporten mit dem IT-Verfahren ATLAS (AES/ECS) sind mittlerweile längst zum Standard geworden.

 

Gleichwohl ist beim Export von Waren aus der EU eine Vielzahl von verfahrensrechtlichen Regelungen zu beachten. Verwirrend sind dabei oftmals die unterschiedlichen Beteiligtenkonstellationen insbesondere bei Reihengeschäften (Ausführer, Anmelder, Subunternehmer, direkter und indirekter Vertreter), die Codierungsanforderungen in den Zollanmeldungen (z. B. Y901, Y920, oder 3LNA) oder die Wartezeiten und Auflagen bei vereinfachten Zollanmeldungen mit förmlicher Bewilligung (dem früheren „Zugelassenen Ausführer“). Die Nichtbeachtung dieser Regelungen kann zu bußgeld- und sogar strafrechtlichen Folgen führen.

 

Besprochen werden u. a. alle die Ausfuhr betreffenden Verfahrensabläufe und Gestaltungsspielräume einschl. deren Vor- und Nachteile sowie die Nutzungsvoraussetzungen von ATLAS in der aktuellen Version, einschl. der verschiedenen Anbindungsvarianten (wie z.B. die Internet-Ausfuhranmeldung-Plus, IAA-Plus). Thematisiert werden auch die Prüfungsmöglichkeiten bezüglich der Dual-Use-Verordnung und der Embargovorschriften, einschließlich der zutreffenden Unterlagencodierung in der Zollanmeldung mittels EZT-Online. Sich bereits abzeichnende Rechts- und Verfahrensänderungen werden soweit möglich ebenfalls angesprochen.

 

Inhalte:

 

  • Begriffsbestimmungen - Rechtsgrundlagen - Beteiligtenkonstellationen
  • Zweistufiges Standardverfahren

- Anmeldung zur Ausfuhr (ATLAS-Ausfuhr, Internet-Ausfuhranmeldung IAA-Plus; Notfallverfahren mittels Einheitspapier)

- Überführung in die Ausfuhr bei der Ausfuhrzollstelle (Fristen für die Vorab-Anmeldung, Ausfuhrdokumente, Gestellungsmodalitäten)

- Überwachung der Ausfuhr bei der Ausgangszollstelle

- Erledigung der Ausfuhr (Fristen, Follow up, Nachweise für Umsatzsteuerzwecke und Alternativnachweise)

- Rückwirkende Ausfuhranmeldungen

  • Besonderheiten bei der Ausfuhr

- Einstufige Ausfuhr

- Mündliche Ausfuhranmeldungen („1000- Euro-Regel“)

- Verknüpfung mit Versandverfahren

- Ausfuhren im Post- und Bahnverkehr

  • Vereinfachungen bei der Ausfuhr

- Vereinfachte Zollanmeldungen: ohne Bewilligung (sog. unvollständige Ausfuhranmeldungen bei Reihengeschäften und Zulieferungen), mit Bewilligung (an zugelassenen Gestellungsorten beim früheren „Zugelassenen Ausführer“)

- Anschreibung in der Buchführung des Anmelders

- Zentrale Zollabwicklung

  • Exportkontrolle - Genehmigungspflichten z. B. nach der Dual-Use-Verordnung

- Prüfung der Genehmigungspflicht (z. B. anhand des EZT)

- Form der Genehmigung (Einzelgenehmigung – Allgemeine Genehmigung)

- Zutreffende Unterlagencodierung in der Zollanmeldung (Codelisten)

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 13.06.2024
    9:00 - 16:00 Uhr

Weitere Informationen

Abschluss
  • IHK-Teilnahmebescheinigung
IHK Ostthüringen zu Gera
Gaswerkstr. 23
07546 Gera