Nr. 154000553

Erstellung der Arbeits- und Organisationsanweisung

Veranstaltungsdetails

Die Zollverwaltung erwartet vom exportierenden Unternehmen, dass es über eine funktionierende Exportkontrolle verfügt. Diese hat sich in der Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO-Export) widerzuspiegeln.

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verlangt ebenfalls funktionierende exportkontrollrechtliche Prüfschritte und kann vom Exporteur verlangen, die bestehende Exportkontrolle schriftlich darzulegen. Vermehrt fordern dies aber auch Geschäftspartner von ihren Kunden, wie entsprechende Praxisfälle belegen.

Doch wie baue ich die Exportkontrolle im Unternehmen auf, damit sie den Anforderungen genügt? Welche Informationen benötige ich von welchen Abteilungen? Wie kann ich meine Lieferanten mit einbinden? Und wie strukturiere ich meine Prozesse, damit das „Stoppschild“ aufleuchtet, wenn deutsche und europäische Exportvorschriften verletzt werden könnten oder ich Gefahr laufe, gegen die zum Teil auch in Deutschland zu beachtenden US-Gesetze zu verstoßen?

Im Rahmen dieses Praxisseminars werden die für eine sachgerechte Exportkontrolle notwendigen Firmenprozesse beleuchtet. Anschließend wird das Ablaufschema Exportkontrolle und seine Dokumentation betrachtet.

Inhalt:

  • Grundzüge der europäischen und deutschen Exportvorschriften
  • Überblick über das US-Reexportrecht
  • Organisation der firmeninternen Exportkontrolle und deren Dokumentation
  • Die Arbeits- und Organisationsanweisung Exportkontrolle
  • Der Ausfuhrverantwortliche / Der Exportkontrollbeauftragte

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

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Abschluss
  • IHK-Teilnahmebescheinigung
IHK Ostthüringen zu Gera
Gaswerkstr. 23
07546 Gera