CE-Kennzeichnung - Praxisleitfaden zum sicheren Produkt
Veranstaltungsdetails
1. Tag: Praxisleitfaden mit allen CE-Maßnahmen
- Rechtliche Grundlagen kennen
- Ziel, Umfang und Rechtsbegriffe der CE-Kennzeichnung
- EU-Richtlinien und harmonisierte Normen im EU-Konzept
- EU-Marktüberwachungsverordnung
- Behördliche und haftungsrechtliche Konsequenzen
- Anwendung der CE-Richtlinien prüfen
- Anwendungs- und Ausschlussbereiche abgleichen
- Zusammenwirken der CE-Richtlinien beachten
- Sicherheitsanforderungen erfüllen
- Normen recherchieren
- Risikobeurteilung durchführen
- Technische Sicherheitsmaßnahmen realisieren
- Benutzerinformation erstellen
- Technische Dokumentation zusammenstellen
- CE-Konformität nachweisen
- Bewertungsverfahren durchführen
- EU-Konformitätserklärung ausstellen
- CE-Kennzeichnung anbringen
- Produktsicherheit organisieren
- Bisherige CE-Maßnahmen erfassen
- Zukünftige CE-Maßnahmen entwickeln und gestalten
2. Tag: Praktische Umsetzung der CE-Maßnahmen - Workshop
- Erläuterungen zum Aufbau und Gebrauch der Arbeitsvorlage für
die CE-Maßnahmen - Behandelte CE-Maßnahmen:
- Anwendungsprüfung der CE-Richtlinien
- Risikobeurteilung
- Benutzerinformation
- CE-Konformitätsnachweis
- CE-Organisation
Bitte ein Notebook mitbringen.
Zusammenfassung und Abschlussdiskussion
Termine, Veranstaltungsorte und Referenten
- Zur Zeit gibt es keine aktuellen Termine
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Weitere Informationen
Alle Personen im Unternehmen, die CE-Maßnahmen umsetzen und/oder dafür verantwortlich sind.
Die CE-Kennzeichnung wird von etwa 25 EU/EG-Richtlinien vorgeschrieben. Diese CE-Richtlinien bilden zusammen mit dem Produktsicherheitsgesetz den für die meisten Unternehmen maßgeblichen Teil des Produktsicherheitsrechts. Dieses beinhaltet
die Mindest-Sicherheitsanforderungen für das Bereitstellen von Produkten auf dem europäischen Markt.
Die CE-Maßnahmen und die konkreten Schritte zur praktischen Umsetzung im Unternehmen lernen Sie kennen und können diese Maßnahmen effizient in die betrieblichen Abläufe einbinden.
Am 2. Tag bitte ein Notebook mitbringen.
- IHK-Teilnahmebescheinigung
