Nr. 3182906

Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Pflicht zur Führung des Ausbildungsnachweises

Auszubildende sind gemäß den Ausbildungsordnungen und dem Berufsbildungsgesetz (BBiG, § 13) verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis zu führen.
Damit werden folgende Ziele verfolgt:
  • Auszubildende und Ausbildende sollen zur Reflexion über die Inhalte und den Verlauf der Ausbildung angehalten werden.
  • Der sachliche und zeitliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule soll für alle an der Berufsausbildung Beteiligten und die zuständige Stelle (IHK) in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar gemacht werden.
Der Ausbildungsnachweis kann schriftlich oder elektronisch geführt werden. Für welche Form sich der Ausbildungsbetrieb und der Azubi entscheiden, ist im Ausbildungsvertrag festzulegen.
Ein schriftliches Führen liegt vor, wenn der Ausbildungsnachweis per Hand (handschriftlich) geführt wird. Beim elektronischen Führen wird der Ausbildungsnachweis mit digitaler Unterstützung erstellt. Hierunter fallen spezielle digitale Anwendungsprogramme ebenso, wie die Erstellung am Computer im allgemeinen (zum Beispiel mit Word- oder PDF-Vorlagen).
Der vollständig geführte Ausbildungsnachweis ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBIG). Auf der Prüfungsanmeldung bestätigen Azubi und Unternehmen schriftlich, dass der Ausbildungsnachweis korrekt geführt wurde. Aber bereits während der Ausbildungszeit kontrollieren die IHK-Bildungsberater bei ihren Besuchen in den Unternehmen regelmäßig, ob die Ausbildungsnachweise korrekt geführt werden.

Inhalt des Ausbildungsnachweises

In den Ausbildungsnachweisen ist stichpunktartig über die durchgeführte Ausbildungstätigkeit einschließlich der betrieblichen, überbetrieblichen und schulischen Unterweisung zu berichten. Darüber hinaus müssen die Themen des Berufsschulunterrichts aufgenommen werden. Die Ausführung erfolgt während der Ausbildungszeit. Der Ausbildende oder Ausbilder muss den Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten und hat sie wöchentlich zu überprüfen und abzuzeichnen.

Vorlagen herunterladen

Hier können Sie Vordrucke für Ausbildungsnachweise im PDF-Format herunterladen, die Sie bequem am PC führen, speichern und ausdrucken können. Der Formularsatz für den Blockunterricht besteht aus Deckblatt, Blatt zur Angabe der persönlichen Daten, Hinweisen zur Berichtsheftführung, Blatt für den wöchtlichen betrieblichen Bericht und Blatt für die Berufsschulwoche. Der Ausbildungsnachweis für die gastgewerblichen Berufe enthält ein weiteres Blatt für das "Thema der Woche. Wir empfehlen, zu Beginn der Ausbildung den kompletten Formularsatz herunterzuladen. Für die Folgewochen können dann die jeweiligen Ergänzungsblätter genutzt werden.
Ausbildungsnachweis für Blockunterricht
Ausbildungsnachweis für gastgewerbliche Berufe

Elektronischer Ausbildungsnachweis

Die folgenden Anbieter bieten entsprechende digitale Ausbildungsnachweise.
Wir bitten bei Interesse selbst mit den Anbietern in Verbindung zu treten um zu klären, welche Lösung für Ihr Unternehmen am passendsten ist. Die Linkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Neues IHK-Lehrstellenportal

Das Angebot der bisherigen IHK-Lehrstellenbörse endete zum 31.12.2024. Seit dem 01.01.2025 gibt es stattdessen ein modernes Portal als Ausbildungsplatz-Suchmaschine unter .

Für Ausbildungsunternehmen

Wie funktioniert meine-ausbildung-in-deutschland.de?

Kurzum: Automatisiert und kostenfrei. Angebotene Lehrstellen werden aus dem Internet automatisch ausgelesen und auf dem Portal tagesaktuell für ganz Deutschland gebündelt.
D.h. Ihre Ausbildungsangebote – seien sie auf Ihrer Webseite oder in der Datenbank der Bundesagentur für Arbeit – werden automatisiert ausgelesen. Potenzielle Bewerber finden sie über das neue Portal noch besser.

Was können Sie tun, damit Ihre Lehrstellenangebote sicher im Portal erscheinen?

Damit Ihre Angebote zu freien Ausbildungsstellen aus der eignen Webseite gelesen werden, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen. Erste Informationen und Hinweise, was Sie zur „Maschinenlesbarkeit“ beachten sollten, finden Sie hier: meine-ausbildung-in-deutschland.de/fuer-unternehmen/.

Und was kostet das?

Wir bieten diesen Service für Sie kostenfrei an.

Für Bewerber/innen

  • ein Portal, alle Ausbildungsplätze - nicht nur Angebote in IHK-Berufen, sondern auch Berufe im Handwerk und freie Berufe!
  • Gezielte Suche/Filter - nach Umkreis-Suche, Wunschberuf und/oder bestimmtem Ausbildungsbetrieb.
  • Bewirb dich direkt bei den Unternehmen oder setze dich für Rückfragen mit ihnen in Verbindung.

Ausbildungsvergütung

Ausbildende sind verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessen Vergütung zu gewähren, die mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt (§17 Abs. 1 Satz 1 BBiG).

Gültigkeit von Tarifverträgen

Tarifverträge haben Vorrang vor der Mindestausbildungsvergütung!
Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung.
Ist der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden, darf er den branchenüblichen Tarif um höchstens 20 Prozent unterschreiten, jedoch nicht unter die Mindestausbildungsvergütung.

Welche Ausbildungsvergütungstarife gelten in Thüringen?

Die aktuelle Übersicht über die Ausbildungsvergütungstarife in Thüringen finden Sie hier:
Weitere Auskünfte zu Tarifverträgen die im Freistaat Thüringen wirken erteilt das
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 / 57 38 11 336 (Montag–Donnerstag 13.00 bis 16.00 Uhr)
Telefax: +49 361 / 57 1811 393
E-Mail: tarifregister@tmasgff.thueringen.de

Müssen im Verlauf der Ausbildungszeit Änderungen in Tarifverträgen berücksichtigt werden?

Ja! Bei der Prüfung der Angemessenheit von Ausbildungsvergütungen ist auf den Zeitpunkt der Fälligkeit und nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen, d.h. Tarifveränderungen sind vom Ausbildenden über die gesamte Ausbildungszeit hin zu beachten und die Vergütung muss entsprechend angepasst werden.

Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 2025

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr
2023 620,00 731,00 837,00 868,00
2024 649,00 766,00 876,00 909,00
2025 682,00 805,00 921,00 955,00
Wie die Bekanntmachung des BMBF vom 14. Oktober 2024 zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen klarstellt, gelten die genannten Beträge, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 begonnen wird.

Was passiert, wenn die korrekte Höhe der der Ausbildungsvergütung unterschritten wird?

Die IHK ist verpflichtet, die korrekte Höhe der Vergütungsvereinbarung im Ausbildungsvertrag zu prüfen. Sie muss die Eintragung des Ausbildungsvertrages ablehnen, wenn die Vergütungsvereinbarung nicht den oben genannten Kriterien entspricht.

Wann wird die Ausbildungsvergütung fällig?

Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat wird spätestens am letzten Arbeitstag des jeweiligen Monats fällig. Bei unverschuldeter Krankheit muss die Ausbildungsvergütung bis zu sechs Wochen weitergezahlt werden.