IHK warnt vor Abmahnungen wegen Google-Fonts

Betroffene Unternehmen können sich von IHK-Rechtsexperten beraten lassen

Die Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera erhält aktuell in großem Umfang Anfragen von Unternehmern über anwaltliche Forderungsschreiben, weil sie Googles kostenlose Schriftarten, sogenannte Google-Fonts, auf ihrer Unternehmenswebseite nutzen.
Diese Schreiben stammen mehrheitlich von Rechtsanwalt Kilian Lenard sowie von Dikigoros Kairis aus der Kanzlei RAAG. In den Schreiben werden die Empfänger zur Zahlung von Schadensersatz bis zu 170 Euro wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung der Mandanten durch Nutzung von Google-Fonts aufgefordert. Teilweise wird auch der Ersatz der Anwaltskosten verlangt.
Technischer Hintergrund ist, dass auf den von den Betroffenen betriebenen Internetseiten verwendete Google-Fonts dynamisch eingebunden sind. Das führt zu der datenschutzrechtlichen Problematik, dass die Schriftarten beim Aufruf der Seite von Servern des US-amerikanischen Konzerns geladen werden. Dabei werden gleichzeitig Benutzerdaten des Webseitenbesuchers übermittelt. Eine Einwilligung der Webseitenbesucher hierfür liegt aber nicht vor.
Unternehmen, die die Schriftarten von Google benutzen, wird daher dringend empfohlen, die Schriftarten lokal auf der Internetseite einzubinden. Nur so werde laut IHK sichergestellt, dass beim Besuch der Internetseite keine Verbindung zu den Google-Servern aufgebaut wird.
Der in den Forderungsschreiben beanstandete Verstoß könne zwar einen Schadensersatzanspruch auslösen, dieser sollte aber vor Zahlung rechtlich geprüft werden. Die Schreiben geben Anhaltspunkte, dass eine sichere Durchsetzung der Forderung durch die Abmahnanwälte fraglich ist. Zudem besteht der Verdacht des Rechtsmissbrauchs.
Betroffene Unternehmen können sich von den Rechtsexperten der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera unter Tel.: 0365 8553-457 beraten lassen.
28.10.2022, ba

Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Google-Fonts eingebunden haben, können Sie Onlinetools zur Prüfung Ihrer Webseite nutzen, z.B. sicher3.de/google-fonts-checker/.